Ikea schränkt lebenslanges Umtauschrecht ein

Das vor kurzem in Deutschland eingeführte großzügige Rückgaberecht wird wieder enger gefasst

Ende August hat Ikea Deutschland den Möbelmarkt in Aufruhr versetzt. Der schwedische Möbelriese hat seinen Kunden ab sofort ein lebenslanges Umtauschrecht gegen Vorlage des Kassenbons für nach dem 25. August 2014 gekaufte Produkte angeboten. Doch nun ruderte der Filialist zurück. Deutschland-Chef Peter Betzel stellte klar, dass die Kunden nicht einfach ihren Sperrmüll umtauschen können. Das Versprechen gelte nicht für alte, abgenutzte Möbel. „Da geht es auch um gesunden Menschenverstand.“ Wer 15 Jahre mit seiner Küche glücklich sei, könne diese danach nicht einfach umtauschen: „Das Geschäftsmodell hält auch Ikea nicht aus.“

Nach der Ankündigung testeten einige Medien versteckt, wie weit man als Kunde gehen kann. In der Tat wurden alte, teilweise kaputte Möbelstücke, manchmal sogar ohne Rechnung zurückgenommen; in einigen Fällen gab es Bargeld, in anderen Gutscheine. Ab sofort wird die neue Regel strenger ausgelegt, im Zweifel im Einzelfall entschieden. Wird etwas in einer Filiale nicht zurückgenommen, kann dr Kunde bei einer anderen mehr Glück haben. Streit könnte jedenfalls vorprogrammiert sein, meinen Handelsforscher.


In Dänemark und Norwegen, wo das lebenslange Umtauschrecht seit drei Jahren gilt, hat sich nach Angaben einer Firmensprecherin aber bereits gezeigt, dass der Anteil der umgetauschten Produkte nicht deutlich gestiegen ist. In Österreich gilt die allgemeine Frist von 90 Tagen (in Originalverpackung und mit Originalrechnung). Mit einer Ikea-Family- oder Ikea-Business-Karte ist ebenfalls unbegrenztes Umtauschen möglich.

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