Hypo: Zeuge belastet Finanzmarktaufsicht

Im November 2008 waren die ehemaligen Vorstände der Kärntner Hypo-Bank, Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, in der Swap-Affäre wegen Bilanzfälschung zu Geldstrafen verurteilt worden. Ausschlaggebend war die Zeugenaussage der damaligen Leiterin des Rechnungswesen. Dreieinhalb Jahre später sah man sich vor Gericht wieder. Andrea D., inzwischen bei der Hypo ausgeschieden, war in der Causa Vorzugsaktien als Zeugin geladen.

Das Trio würdigte sich keines Blickes. Mit den Vorzugsaktien 2004, um die es im laufenden Prozess geht, habe sie aber nichts zu tun gehabt. Als sie in die Vorbereitung der zweiten Tranche (2006) involviert gewesen sei, habe sich bei ihr der Verdacht ergeben, dass das Geld innerhalb des Konzerns im Kreis geschickt werde.

Da hakte Beisitzer Manfred Herrnhofer ein: "Läuteten da bei Ihnen wegen 2004 nicht die Alarmglocken? Sind Sie nicht auf die Idee gekommen, die erste Tranche auch auf diesen Verdacht hin zu prüfen?" Die Zeugin verneinte.

Der Klagenfurter Anwalt, Alexander Klaus, sagte als Zeuge am Nachmittag aus, er habe die Kapitalerhöhung in jeglicher Hinsicht geprüft – auch die konzerninterne Finanzierung. Hier sei er zum rechtlichen Ergebnis gekommen, dass eine solche nicht schädlich im Sinne des Bankwesengesetzes sei. Diesen Standpunkt vertrete er auch heute. Klaus sagte, er habe er im April 2007 bei der FMA Akteneinsicht genommen und dort einen Vermerk gefunden. In dem sei festgestellt worden, dass die von der Hypo gewählte Finanzierungsvariante zur Eigenkapitalerhöhung "rechtlich vertretbar erscheint". – Fortsetzung am 24. April.

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