Hypo-Vorzugsaktien: Anklage verzögert sich

Hypo-Vorzugsaktien: Anklage verzögert sich
Der Staatsanwalt muss seine Pläne überarbeiten.

Das Ermittlungsverfahren um die Vorzugsaktien 2006/07 der Hypo Alpe Adria Bank, mit der sich die Bank 100 Millionen Euro Kapital von Investoren besorgte, geht in die Schlussrunde. Staatsanwalt Robert Riffel muss aber seine Pläne, Ex-Vorstände anzuklagen bzw. das Verfahren gegen sie einzustellen, adaptieren.

„Es ist richtig, dass es einen Vorhabens­bericht gegeben hat, und die Akten an uns zurückgegangen sind“, bestätigt Staatsanwalt Helmut Jamnig dem KURIER. „Es wird bei Finalisierung des Ermittlungsverfahrens noch eine Verzögerung geben, wir rechnen mit zwei, drei Wochen.“ So müsse Riffel „noch gewisse Beweisaufnahmen“ einarbeiten. Dazu zählt das Ergebnis des Ergänzungsauftrags an die Gutachter Rudolf Kellermayer und Karl Hengstberger, den Riffel – auf Antrag von zwei Ex-Hypo-Vorständen – anordnete. Im Mittelpunkt steht der Vergleich der Verzinsung des Vorzugsaktiens-Investments mit anderen Finanzierungen. Die Kernfragen lauten: „Kommen Anleihen als Vergleichsmaßstab bei solchen Vorzugsaktien-Transaktionen in Frage“ und „Hatte der Wegfall der Landeshaftung Kärntens nach dem März 2007 Auswirkungen auf alternative Refinanzierungen“.

Rückkauf garantiert

Denn die Hypo lockte 2006 und 2007 Investoren mit einer hohen Dividende zum Kauf der Aktien. Grund: die damalige Notsituation der Bank. Nach dem 328-Millionen-Euro-Verlust aus Swapgeschäften war das Eigenkapital knapp geworden. Sie musste dringend Investoren finden. Das dürfte nur noch mit einem attraktiven Angebot zu machen gewesen sein: Die Hypo bot nicht nur sechs Prozent Zinsen für die Vorzugsaktien, sondern gab den Käufern das Versprechen, dass sie diese Aktien ab 2009 ohne Verlust an die Bank verkaufen können. Prominente wie Ex-Kika/Leiner-Boss Herbert Koch oder die Flick Stiftung griffen zu. Die damaligen Hypo-Vorstände aber begaben sich dabei auf dünnes Eis. Denn mit der Zusage an die Aktienkäufer, die Papiere an die Bank zurück verkaufen zu können, hätten sie diese nicht als Eigenkapital verbuchen dürfen, was aber geschah. Es steht der Verdacht der Bilanzfälschung und Untreue im Raum. Die Vorwürfe werden bestritten.

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