Hypo-Schuldenschnitt: Klagsflut gegen Sondergesetz
Die angedrohte Klagsflut gegen das Sondergesetz zum Schuldenschnitt bei der notverstaatlichten Hypo Bank International ist nun Realität geworden. Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind mittlerweile sieben Beschwerden gegen das umstrittene Gesetz der Bundesregierung eingelangt. Nach der Ex-Hypo-Mutter BayernLB haben nun auch die deutsche Ergo Pensionskasse, die Ringturm Kapitalanlagengesellschaft, die Donau Versicherung, die Wiener Städtische, die Uniqa und Raiffeisen Versicherung Klagen eingebracht.
„Sie wollen, dass das Hypo-Sondergesetz und alle diesbezüglichen Verordnungen der Finanzmarktaufsicht als verfassungswidrig aufgehoben werden“, bestätigt VfGH-Sprecher Christian Neuwirth dem KURIER. Denn: Die Versicherungen haben in nachrangige Hypo-Anleihen investiert, deren Wert sich durch das Schuldenschnitt-Gesetz in Luft auflöst. Insgesamt verlieren alle diese Anleihe-Gläubiger dadurch 890 Millionen Euro. Die frühere Hypo-Mutter BayernLB muss 800 Millionen Euro Hypo-Darlehen in den Wind schreiben. Auch sie nimmt das nicht in Kauf.
Kein KuhhandelIndes ist die Empörung über den Ausgang des Münchner Prozesses um den Einstieg der BayernLB bei der Kärntner Hypo in österreichischen Justizkreisen groß. „Solch ein Kuhhandel ist in Österreich nicht möglich, weil es die Regelung mit Absprachen nicht gibt“, sagte Manfred Herrnhofer vom Landesgericht Klagenfurt.
Wie berichtet wurde Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt wegen Bestechung eines Amtsträgers zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte zuvor gestanden, dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider auf dessen Wunsch 2,5 Millionen Euro Sponsorgelder für SK Austria Kärnten als Gegenleistung für den Verkauf der Hypo-Landesanteile bezahlt zu haben. Der Untreue-Vorwurf, Schmidt habe die Hypo zu teuer gekauft, wurde dafür fallen gelassen.
Das stößt Insidern in Österreich übel auf. Durch die Urteils-Absprache werde die Causa Hypo Alpe-Adria in Deutschland nämlich nicht aufgearbeitet – im Gegensatz zu Österreich.
Auf die heikle Frage, was wäre, wenn Haider noch leben würde, sagte Richter Herrnhofer: „Er wäre nach Schmidts Geständnis wegen Bestechung dran und würde mindestens drei Jahre Haft unbedingt bekommen.“
Der im Oktober 2008 tödlich verunglückte Haider kann nicht mehr verfolgt werden. Aber das Münchner Urteil könnte bei den Forderungen der Kärntner Landesholding an seine Erben – wie berichtet – eine Rolle spielen.
Bereits am 16. Oktober hat die BayernLB den Klagsreigen vor dem VfGH mit ihrer Beschwerde eröffnet. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen die Eigentümer der BayernLB, der Freistaat Bayern und die bayerischen Sparkassen. Sollte die Beschwerde durchgehen, „ist in Österreich was los“, prophezeit der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU).
Die Verfassungsbeschwerde der BayernLB richtet sich gegen das österreichische Hypo-Sondergesetz, weil dadurch Forderungen der Bayern gegen die Kärntner Hypo erlöschen oder in Zwangsstundungen umgewandelt werden. Die BayernLB müsste somit auf 800 Millionen Euro geltend gemachte Forderung ganz verzichten. Weitere 1,5 Milliarden Euro sollen bis 2019 zwangsgestundet werden.
Die Verfassungsbeschwerde gegen das „Sondergesetz“ sei ein „Akt der Notwehr“, betonten Söder und der bayerische Sparkassenpräsident Ulrich Netzer Mitte Oktober. Söder bezeichnete erneut die aus Sicht des Freistaats gegen die Hypo Alpe Adria bestehenden Forderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro als „die größte finanzielle Herausforderung für den Freistaat, die derzeit da ist“.
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