Hypo-Prozess: Schuldspruch gegen Striedinger rechtskräftig

Hypo-Prozess: Schuldspruch gegen Striedinger rechtskräftig
Schuldspruch gegen Ex-Hypo-Vorstand bestätigt. OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde ab. Entscheidung über Strafausmaß am 12. September in Graz.

Der Oberste Gerichtshof hat einen weiteren Schuldspruch gegen Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger bestätigt. Striedinger war am 21. Jänner 2016 am Landesgericht Klagenfurt wegen einer Kreditvergabe für ein Tourismusprojekt auf der kroatischen Insel Jakljan schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Zusatzstrafe verurteilt worden. Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde zurück.

Fall reicht ins Jahr 2005 zurück

Die Kreditvergabe war im Jahr 2005 erfolgt. Der Tourismusunternehmer und Hypo-VIP-Kunde Goran Strok wollte ein Projekt auf der Insel Jakljan in der Nähe von Dubrovnik verwirklichen. Dazu benötigte er von der Hypo Geld - wieder einmal. Denn sein Obligo bei der Bank betrug bereits 77 Mio. Euro, rechnete Staatsanwalt Norbert Ladinig im Verlauf des Prozesses vor. Es habe damals schon hypointern kritische Stimmen gegeben, laut denen Strok kein Geld mehr für neue Projekte erhalten solle. Laut Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer ist der Hypo ein Schaden von 6,7 Mio. Euro entstanden, Striedinger wurde auch zur Zahlung von 500.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Er hatte eine Bietergarantie in Höhe von 300.000 Euro zum Grundstückserwerb auf Jakljan abgegeben - eine zweite Garantie in der Höhe von 5,7 Mio. Euro für den Kaufpreis von 6 Mio. Euro folgte. Wie ein Sachverständiger im Prozess bemerkte, habe man auf Sicherheiten und auf die Überprüfung der Bonität des Käufers verzichtet. Die Garantien wurden schließlich in einen Kredit umgewandelt und auf 6,7 Mio. Euro erhöht, um Nebenkosten und Beraterhonorare zu bezahlen. Die Insel Jakljan wurde zwar von Serbien angeboten, im Grundbuch stand allerdings Kroatien. Das Projekt kam nie zustande.

Der Kreditausschuss der Bank hatte den von Striedinger ausgehandelten Deal erst im Nachhinein bewilligt. "Die Bank war bereits verpflichtet zu zahlen. Man konnte es nur mehr zur Kenntnis nehmen", sagte der frühere Vorsitzende des Kreditausschusses. Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer meinte gar, Striedinger hätte seine Kompetenzen überschritten. Die Richterin sprach denn auch von einer "in jedem Fall völlig unvertretbaren Kreditvergabe".

Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen

Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde samt und sonders zurückgewiesen, bezüglich der Strafhöhe verwies der OGH in seiner Entscheidung auf das Oberlandesgericht (OLG) Graz. Nach der Anmerkung des OGH, das Schöffengericht sei bei der Strafbemessung "verfehlt von gänzlicher Deliktsvollendung" ausgegangen und habe den Milderungsgrund "teilweisen Versuchs" nicht in Rechnung gestellt, kann Striedinger wohl mit einer Strafminderung rechnen. Die Berufungsverhandlung ist für den 12. September angesetzt, wie OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber auf APA-Anfrage bekannt gab.

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