Hypo: Moody’s glaubt nicht mehr an Garantien

Hypo: Moody’s glaubt nicht mehr an Garantien
Ratingagentur hält Landeshaftungen für wertlos. Die nachrangigen Hypo-Anleihen mit Landesgarantie hätte es eigentlich gar nicht geben dürfen.

Der Entzug der Kärntner Landeshaftung für nachrangige Anleihen der Hypo-Alpe-Adria durch die Regierung ruft wie erwartet die Ratingagenturen auf den Plan. Am Freitag begann Moody’s mit einer umfassenden Neubewertung von Garantien und stufte Schuldverschreibungen mit Landeshaftungen bei gleich elf heimischen Banken herab. Betroffen sind neben der Hypo-Alpe-Adria auch die Hypo Tirol, Hypo Vorarlberg sowie Erste Group und Raiffeisen-Sektor.

Landesgarantien hätten so gut wie keinen Wert mehr, begründet Moody’s und äußerte sich besorgt, dass auch Haftungen bei anderen Banken oder bei vorrangigen Anleihen vom Staat für null und nichtig erklärt werden könnten. Das Hypo-Sondergesetz sei beispiellos in Europa. Moody’s droht auch mit einer Herabstufung nachrangiger Verbindlichkeiten, für die die Republik Österreich haftet. Die Herabstufungen könnten Refinanzierungen verteuern.

Finanzminister Michael Spindelegger wies die Herabstufungen von Moody’s als „sachlich nicht nachvollziehbar“ zurück. Österreichs Banken seien stabil aufgestellt, die Gläubigerbeteiligung bei der Hypo sei ein Einzelfall.

Nachrangigkeit

Die nachrangigen Hypo-Anleihen mit Landesgarantien hätte es eigentlich gar nie geben dürfen, denn das Finanzprodukt ist in sich widersprüchlich und widersinnig. Den Käufern und der Aufsicht war das egal. 890 Millionen Euro davon landeten in den Kapitalstöcken österreichischer und deutscher Lebensversicherungen sowie in mündelsicheren Investmentfonds. Gekauft haben sie diese Anleihen aus zwei Gründen: Mit der Landesbürgschaft galten sie als ausfallsicher, die Nachrangigkeit brachte gleichzeitig höhere Zinsen ein, weil nachrangig im Konkursfall ein höheres Ausfallsrisiko bedeutet.

Etwa 0,25 Prozentpunkte mehr als für normale Anleihen zahlte die Hypo für die nachrangigen Wertpapiere. Während Bankberater nicht müde werden, den Kunden zu erklären, dass höhere Zinsen gleich höheres Risiko bedeutet, haben die Banken im Fall Hypo offenbar selbst darauf vergessen. Nachrangig hatte im Fall einer gleichzeitigen Landesbürgschaft offenbar keine Bedeutung. Natürlich kann man den Anleihe-Käufern zugute halten, dass sie nie mit der Hypo-Verstaatlichung rechnen konnten. Und damit, dass die Regierung per Gesetz diese Anleihen auf null setzt. Letzteres wird rechtlich auch noch schwer umkämpft werden.

Nicht zuständig

Nun kann man zwar sagen, die Anleihekäufer hätten sich wohl darauf verlassen können, dass die Bürgschaft des Landes Kärnten im Krisenfall hält. Genau dafür gibt es ja eine Bürgschaft und außerdem sind die Anleihen mit einem von der Aufsicht genehmigten Kapitalmarktprospekt ausgestattet.

Die Aufsicht hatte offenbar kein Problem damit, dass die Hypo-Anleihen nachrangig und landesbesichert waren. Die Aufsicht habe nur die Vollständigkeit der Angaben zu prüfen, heißt es aus der Behörde. Die Nachrangigkeit sei eine Sache zwischen Bank und Käufern. Wenn diese das akzeptieren, sei das ihre Angelegenheit. Die Aufsicht habe damit nichts zu tun.

Nicht nur die Hypo Alpe-Adria hat solche Anleihen begeben, auch andere österreichische Hypos und vor allem deutsche Landesbanken.

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