Milliarden-Feilschen mit Bayern eröffnet

Milliarden-Feilschen mit Bayern eröffnet
Noch im März sollen Verhandlungen starten – Generalvergleich wird angestrebt.

Geht es nach Finanzminister Michael Spindelegger, soll sich nicht nur Kärnten an den horrenden Hypo-Kosten beteiligen, sondern auch Bayern. Gerungen wird um 4,6 Milliarden Euro. Angestrebt wird ein Generalvergleich, weil Österreich zwar möglichst viel Geld von München will, aber gleichzeitig die Zustimmung für die Hypo-Abbaugesellschaft sowie für den Verkauf der Balkan-Töchter braucht.

Noch im März sollen die Bankvertreter zu verhandeln beginnen. Auf Polit-Ebene soll vorerst nicht gefeilscht werden. Laut KURIER-Informationen könnte Hypo-Berater und Taskforce-Mitglied Georg Krakow die Gespräche führen.

Worum geht es konkret? 2008 und 2009 hatten die Bayern 4,6 Milliarden Euro in die Hypo eingebracht, damit die Bank die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapitalquote erfüllen kann. Damals war die BayernLB bekanntlich Mehrheitseigentümerin der Kärntner Bank.

2,3 Milliarden zurückgezahlt

Nach der Notverstaatlichung hat Österreich den Bayern 2,3 Milliarden Euro zurückgezahlt. Ende 2012 wurden die Zahlungen aber gestoppt. Das ließen sich die Bayern nicht gefallen – und brachten eine Klage ein. Sie vertreten die Ansicht, die gesamten 4,6 Milliarden Euro seien ein Kredit gewesen. Österreich sagt, es habe sich um Eigenkapital gehandelt und beruft sich dabei auf das so genannte Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG). Das besagt de facto, wenn ein Gesellschafter einer in der Krise befindlichen Gesellschaft einen Kredit gewährt, kann das als Eigenkapital eingestuft werden. Mit Spannung wird dazu ein Gutachten erwartet, das das Gericht in Auftrag gegeben hat. Die Hypo hat unterdessen eine Gegenklage eingebracht, weil sie auf dem Standpunkt steht, auch die bereits zurückgezahlten 2,3 Milliarden stünden ihr zu.

Gute Position? Mit der nun geplanten Hypo-Abbaugesellschaft bleibt Wien bei seiner Position, die Bank könne die bayerischen Gelder einbehalten. Ein Argument dafür ist die Konstruktion der Abbaugesellschaft in Form einer GmbH ohne umfassende Staatshaftung. So könne man sagen, der Hypo-Abbauteil sei weiter in der Krise und Not leidend, die Gesellschaft sei außerdem konkursfähig, wird im Finanzressort argumentiert. Das EKEG bleibe also anwendbar.

Außerdem hofft man in Wien, dass auch München einen Schlussstrich unter die Kärntner Altlasten ziehen und sich weitere Rechtsstreitigkeiten ersparen will. "Wir können uns gut vorstellen, dass es Bewegung gibt", heißt es im Finanzministerium. "Unsere Position ist gar nicht so schlecht, wie immer behauptet wird".

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