Immer mehr Lohndumping-Fälle bei Hygiene Austria

Der umstrittene Masken-Hersteller Hygiene Austria, der chinesische FFP2-Masken als österreichische Produkte verkaufte, versucht mit einer „Transparenzoffensive“ zu retten, was noch zu retten ist. Doch die Vorwürfe werden immer mehr. Bei der Arbeiterkammer in Wien haben sich bisher 71 Leiharbeiter gemeldet, die bei der Hygiene Austria beschäftigt waren. Eine weitere Gruppe von 15 Arbeitern hatte am Mittwoch einen Beratungstermin in der Arbeiterkammer.
Sie alle haben eines gemein: Sie wurden entweder unterentlohnt oder gar nicht bezahlt. Dazu kommt, dass einzelne Leiharbeiter nicht einmal bei der Österreichischen Gebietskrankenkasse angemeldet waren.
„Auf den Dienstzetteln steht Basiskollektivvertrag, einen solchen Kollektivvertrag gibt es nicht. Auch die Einstufung mit 1.370 Euro bei Vollzeitbeschäftigung gibt es in Österreich nicht“, sagt AK-Juristin Andrea Ebner-Pfeifer. „Es liegt von vornherein Lohndumping vor, weil man vorhatte, Leute unter dem Kollektivvertrag zu beschäftigen. Es wurden weder Schicht- und Nachtzulagen noch Feiertagsentgelte bezahlt.“
Nicht regulär
Hygiene Austria selbst hat angegeben, dass sie für niedrigqualifizierte Leiharbeiter 20 Euro in der Stunde und im höheren Qualifikationsbereich 30 Euro bezahlt. Doch das geht sich laut AK rechnerisch nicht aus. Einem Verpacker müsste die Leiharbeiterfirma 10,39 Euro brutto pro Stunde zahlen. Unterm Strich hätte der Arbeitskräfteüberlasser mit allen Abgaben und Kosten 21,82 Euro pro Stunde aufzubringen, wenn man ihn regulär bezahlt. Einem Verpacker, der zehn Monate bei Hygiene Austria beschäftigt war, wurden laut AK 11.000 Euro Lohn vorenthalten. Umgelegt auf die gesamte Belegschaft betrage der Schaden „einige Hunderttausend Euro“. AK-Direktor Christoph Klein fordert nun die Einführung einer Generalunternehmerhaftung für Löhne; ähnlich wie die Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Baubranche. Klein: „Gäbe es diese Generalunternehmerhaftung, würden sich Unternehmen in Zukunft genauer ansehen, an wen sie tatsächlich ihre Aufträge vergeben.“
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