Grünes Licht aus Brüssel für Ökostrom-Förderregelung bis 2030
Die Europäische Kommission hat die österreichische Beihilferegelung zur Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme soll Österreich dabei helfen, das in seinem von der Kommission gebilligten und vom Rat genehmigten Aufbau- und Resilienzplan gesteckte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energie in der Stromerzeugung bis 2030 auf 100 % zu erhöhen, ohne übermäßige Verfälschungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen, und wird zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 beitragen.
Die Frage, ob Brüssel das Ökostromgesetz EAG genehmigt hing an der Frage, ob die Fördermodelle im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht sind. Zu dem vom Parlament im Sommer beschlossenen EAG hatte es Einwände der EU-Kommission gegeben. Diese Punkte wurden in den vergangenen Wochen zwischen Wien und Brüssel ausdiskutiert. Die EAG-Novelle soll schon im Jänner ins Parlament kommen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Diese Regelung wird es Österreich ermöglichen, Technologien für erneuerbare Energien zu fördern, um sein Ziel, bis 2030 eine zu 100 % CO2-freie Stromerzeugung zu erreichen, zu verwirklichen. Die Maßnahme wird im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und den im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Umweltzielen zu einer Verringerung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.“
Österreich hat bei der Kommission eine geplante Beihilferegelung zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas)
angemeldet. Im Rahmen der Regelung werden Beihilfen in Form einer Zusatzprämie gewährt, die der Differenz zwischen den durchschnittlichen Erzeugungskosten für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien und dem Strommarktpreis entspricht.
Für Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse werden die Beihilfen im Wege technologiespezifischer Ausschreibungen gewährt, was dazu beitragen dürfte, dass die Förderung angemessen und kosteneffizient bleibt. Ferner sollen technologieübergreifende Ausschreibungen durchgeführt werden, die auch Wind- und Wasserkraft betreffen.
Österreich hat sich zudem verpflichtet, die Förderregelung für erneuerbare Energien auch für außerhalb Österreichs ansässige Energieerzeuger zu öffnen, sofern entsprechende bilaterale oder multilaterale Kooperationsabkommen mit anderen Ländern geschlossen werden.
Die Maßnahme läuft bis Ende 2030. Die Beihilfen werden den ausgewählten Empfängern für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gezahlt. Bis Ende 2032 werden sich die Zahlungen im Rahmen der Regelung Schätzungen zufolge auf insgesamt rund 4,4 Mrd. EUR belaufen.
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