Grasser-Urteil: Generalprokurator empfiehlt Untreue-Verurteilung

Grasser-Urteil: Generalprokurator empfiehlt Untreue-Verurteilung
Die Behörde hat eine 160-seitige Empfehlung an den OGH abgegeben. Darin empfiehlt sie, die Urteile gegen Grasser, Maischberger und Co. im Kern zu bestätigen. Grasser war 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Die Generalprokuratur sieht die erstinstanzlichen Urteile im BUWOG-Prozess in zentralen Teilen bestätigt: Wie aus einer Stellungnahme am Montag hervorgeht, empfiehlt die Behörde gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Bestätigung der Urteile wegen Untreue und der Geschenkannahme durch Beamte in der Causa BUWOG. Grasser war nach einem Monsterprozess erstinstanzlich zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Die Generalprokuratur berät den Obersten Gerichtshof (OGH), der über die Aufhebung oder Bestätigung der Urteile entscheidet. Auf 160 Seiten legt sie ihre Empfehlungen an die Höchstrichter dar. Diese sind nicht bindend

Bei dem Prozess wurden neben Grasser auch der ehemalige FPÖ-Politiker Walter Meischberger, der Ex-Lobbyist Peter Hochegger und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics verurteilt. Sie fassten sieben, sechs und zwei Jahre aus. 

Kein Makel an der Entscheidung des Straflandesgerichts

"Nach Ansicht der Generalprokuratur wäre das Urteil sozusagen im Kern wegen ergangener Untreue-Schuldsprüche im Wesentlichen zu bestätigen", sagte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, am Montag zur APA. Im Detail empfiehlt die Generalprokuratur, alle Untreue-Schuldsprüche zum BUWOG-Komplex und darüber hinaus zu allen davon betroffenen Angeklagten alle Untreue-Schuldsprüche zum Terminal Tower-Komplex zu bestätigen. 

Weiters zu bestätigen wären "auch zu verschiedenen Angeklagten ergangene Schuldsprüche wegen unterschiedlicher, teils als Beteiligter begangener Begleitdelikte und Verschleierungshandlungen", stellte der Behördensprecher fest. Gänzlich im Recht sieht die Generalprokuratur die Nichtigkeitsbeschwerde von Ex-RLB-OÖ-Vorstand Starzer, der in erster Instanz drei Jahre Haft ausgefasst hatte. Bei ihm wird die vollumfängliche Aufhebung des Urteils und eine neue Verhandlung wegen Untreue und Bestechung im BUWOG-Verfahrensstrang empfohlen. Auch bei Ex-Telekom-Vorstand Fischer regt die Generalprokuratur eine Aufhebung seiner Untreue-Verurteilung - es ging unter anderem um das Sponsoring einer Gala - an.

Die Generalprokuratur hatte die von Grasser, Maischberger, Hochegger und Petrikovics eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden zu prüfen. Auch vier weitere Angeklagte, ein Anwalt, ein Schweizer Vermögensverwalter, Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer sowie Starzer hatten Beschwerde eingebracht. Die Behörde kam dabei zum Schluss, dass die Untreue-Schuldsprüche zum BUWOG-Komplex mit Ausnahme von Starzer sattelfest sind.

Der Monsterprozess  zur BUWOG

Der Grasser-Beschwerde wurde lediglich in einem Teilaspekt gefolgt

Hinsichtlich Karl-Heinz Grasser sollten nach Dafürhalten der Generalprokuratur auch die Schuldsprüche in den Anklagepunkten Geschenkannahme durch Beamte in Bezug auf die BUWOG-Causa und den Terminal Tower-Komplex sowie wegen Fälschung eines Beweismittels halten. 

In einem Nebenaspekt wird jedoch die Aufhebung eines Schuldspruchs wegen Beteiligung an der Fälschung eines Beweismittels empfohlen. Dabei geht es zum angebliche Verschleierungshandlungen in Form von schriftlichen Verträgen. Außer diesem einen Schuldspruch hatte die Behörde in Bezug auf Karl-Heinz Grasser an den erstgerichtlichen Feststellungen aber keinen Makel gefunden.

Bei Ex-RLB-OÖ-Vorstand Starzer, der in erster Instanz drei Jahre Haft ausgefasst hatte, empfiehlt die Generalprokuratur die vollumfängliche Aufhebung des Urteils und eine neue Verhandlung wegen Untreue und Bestechung im BUWOG-Verfahrensstrang empfohlen. Auch bei Ex-Telekom-Vorstand Fischer regt die Generalprokuratur eine Aufhebung seiner Untreue-Verurteilung - prozessgegenständlich war unter anderem das Sponsoring einer Gala - an.

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