Grasser-Prozess: Starttermin 12. Dezember hält - vorerst

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Der erste Prozesstermin in der Causa Buwog schien zuletzt zu wackeln. Das Straflandesgericht will an dem Datum festhalten, wiewohl abzuwarten ist, wie der OGH am 11. Dezember in der Causa "Villa Esmara" entscheidet. Fix ist also nichts.

Der Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte soll am 12. Dezember starten. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wolle an diesem Datum festhalten, wie am Donnerstag in einer Aussendung mitgeteilt wurde. Dennoch will man die Entscheidung des OGH zur Causa "Villa Esmara" noch abwarten.

Zuletzt schien der Prozessbeginn am 12. Dezember ordentlich zu wackeln. Denn wenige Stunden davor, am Nachmittag des 11. Dezembers, befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit einer Zuständigkeitsfrage, die auf den Grasser-Prozess ausstrahlen kann. Rechtsexperten waren zuletzt der Meinung, die Entscheidung des OGH zur "Villa Esmara" könne sich auch auf die Verfahrensführung im Grasser-Prozess in Form eines Richterinnenwechsels auswirken.

Auch OLG sieht Gründe für getrennte Verfahrensführung

Der für das Buwog-Verfahren zuständige Richtersenat am Straflandesgericht Wien geht aber laut der heutigen Aussendung davon aus, dass selbst im Falle einer gemeinsamen Führung des Verfahrens "Villa Esmara" gegen den Angeklagten Karl Petrikovics und einen weiteren Angeklagten die Zuständigkeit der Richterin im Buwog-Verfahren unberührt bliebe. Denn die Gründe für die getrennte Führung des Buwog-Verfahrens seien nach wie vor gegeben. Dabei gehe es um die Vermeidung von Verzögerungen, völlig verschiedene Faktenkomplexe und um zwei Angeklagte im Verfahren Villa Esmara bei 15 Angeklagten im Verfahren Buwog.

Auf KURIER-Nachfrage sagt die Sprecherin des Straflandesgerichts, diese Rechtsmeinung stütze sich auf einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien (OLG) von Mitte November.

Vieles hängt vom OGH ab

Außerdem gehe man beim Straflandesgericht davon aus, dass der OGH am 11. Dezember nicht nur zum Verfahren "Villa Esmara" Stellung nimmt, sondern auch zum Buwog-Prozess. Wenn darin die Rechtsmeinung des OLG und des Straflandesgerichts berücksichtigt werde, halte man definitiv am Start-Termin 12. Dezember fest. Was wiederum heißt: Gibt der OGH keine Stellungnahme zum Buwog-Prozess ab, muss das Straflandesgericht äußerst kurzfristig eine Entscheidung treffen.

Wie der KURIER außerdem erfahren hat, soll in der Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur zur "Villa Esmara" auch explizit auf das Buwog-Verfahren Bezug genommen werden.

Definitiv gilt: Vor der Entscheidung des OGH wird der Starttermin für den Buwog-Prozess nicht verschoben, erklärte die Sprecherin.

Grasser-Prozess: Starttermin 12. Dezember hält - vorerst

Verwicklung durch Fall "Villa Esmara"

Der OGH hatte für den 11. Dezember um 14.30 Uhr einen öffentlichen Gerichtstag angesetzt. Da soll die von der Generalprokuratur eingebrachte "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" behandelt werden, nämlich eine Rechtsfrage über die Richterin-Zuständigkeit im Villa Esmara-Prozess. Dort ist Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics angeklagt, der auch im Buwog-Verfahren vor eine Richterin treten soll.

Falls für Petrikovics im Villa-Esmara-Verfahren weiterhin Richterin Marion Hohenecker zuständig ist, ändert sich für den Buwog-Prozess, für den ja wegen dieser Verbindung Hohenecker zugeteilt wurde, ohnehin nichts. Sollte aber der OGH Petrikovics zu einer anderen Richterin verweisen, wurden von Experten für diesen Fall massive Konsequenzen für den Buwog-Prozess erwartet, nämlich ebenfalls ein Richterinnen-Wechsel. Dies hätte den Prozessbeginn am 12. Dezember unmöglich gemacht.

Grasser-Prozess: Starttermin 12. Dezember hält - vorerst
ABD0022_20171128 - WIEN - ÖSTERREICH: THEMENBILD - ZU APA0107 VOM 28.11.2017 - Der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht aufgenommen am Freitag, 24. November 2017. Der Prozessbeginn im Korruptionsverfahren um die Buwog-Privatisierung soll am 12. Dezember 2017 starten. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Hohenecker urteilte in erster Instanz im Villa Esmara-Prozess nicht über Petrikovics, weil er verhandlungsunfähig war. Der von ihr Verurteilte mitangeklagte Ronald Leitgeb hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, das Urteil wurde aufgehoben und eine andere Richterin, Caroline Csarmann, wurde in erster Instanz neu für Leitgeb zuständig. Petrikovics ist mittlerweile wieder verhandlungsfähig - aber vor welcher Richterin?

Nur wenn am 11. Dezember entschieden wird, dass die Klärung dieser Frage für die Richterbesetzung im Buwog-Verfahren unerheblich ist, kann der Prozess wie geplant am 12. Dezember im großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts starten.

Warum dauerten die Ermittlungen sieben Jahre?

Die komplexen Stiftungen, Bank- und Treuhandkonten im In- und Ausland von Grasser & Co. zu entflechten, kostete viel Zeit und vor allem auch Geld. In Ländern wie der Schweiz oder Liechtenstein können sich Banken per Gesetz gegen die Öffnung von Konten wehren, aber auch in Österreich kann man das bis zum Oberlandesgericht anfechten. Dazu kommt, dass Anwälte Beweisanträge während laufender Verfahren stellen dürfen – und bei so vielen Verdächtigen summiert sich das.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Ermittlungen starteten im Herbst 2009. Seitdem wurden 700 Einvernahmen und 600 Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Telefonüberwachungen durchgeführt, sowie 40 Rechtshilfeersuchen ins Ausland gestellt. Insider schätzen, dass die Ermittlungen samt Arbeitsstunden der Staatsanwälte rund zehn Millionen Euro verschlungen haben.

Was wird Grasser genau vorgeworfen?

Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 in der Ära Grasser erhielt die Immofinanz den Zuschlag. Kurz davor hatte der Immofinanz-Chef Karl Petrikovics einen geheimen Tipp von Peter Hochegger bekommen, wie viel er bieten müsse. Hochegger hatte den Tipp von Meischberger. Dieser bestreitet, die Information von Grasser bekommen zu haben. Petrikovics zahlte eine Provision von rund 9,6 Millionen Euro an Hocheggers Firma auf Zypern. Nach Abzug der Hochegger-Provision landeten rund 7,5 Millionen auf drei Konten in Liechtenstein, die die Staatsanwaltschaft Grasser, Meischberger und Ernst Plech zuordnet.

Welche Beweise gibt es?

Die Staatsanwaltschaft stützt sich im Wesentlichen auf Indizien – es fehlt die so genannte „Smoking Gun“ für den Verdacht der Untreue und Bestechlichkeit. Die Anklage beschreibt daher nur einen „einheitlichen Tatplan“ der Angeklagten. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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