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EU verhängt 890 Millionen Euro Strafe gegen Google

US-Konzern soll mit seiner Suchmaschine Wettbewerbsregeln verletzt haben. Die Strafe ist auch politisch brisant.
FILE PHOTO: CES 2024 consumer electronics trade show in Las Vegas

Zusammenfassung

  • Die EU-Kommission verhängte gegen Google eine Strafe von 890 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln.
  • Google soll mit der Suchmaschine eigene Angebote bevorzugt und App-Entwickler bei Google Play an der Bewerbung günstigerer Alternativen gehindert haben.
  • Google kritisierte die Entscheidung als nachteilig für Verbraucher und Unternehmen und warnte vor dem Abbau beliebter Such- und Sicherheitsfunktionen.

Die EU hat gegen Google eine Strafe in der Höhe von 890 Millionen Euro verhängt. Das teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Grund seien unfaire Geschäftspraktiken. Der US-Konzern verletzte nach Ansicht der EU-Kommission mit seiner Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln und benachteiligte seine Konkurrenz widerrechtlich.

Strafe auch politisch brisant

Zeitpunkt und Höhe der Strafe sind brisant. Die EU-Kommission riskiert damit erneut Spannungen mit Washington, hatte US-Präsident Donald Trump in der Vergangenheit doch immer wieder die Digitalgesetze der Union scharf kritisiert.

Nach einer Milliardenstrafe im September 2025 gegen Google drohte Trump sogar mit Zöllen. Der US-Präsident hatte die Entscheidung als nächsten Schlag gegen „ein großartiges amerikanisches Unternehmen“ beklagt. Er werde sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten, wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump damals auf seiner Online-Plattform Truth Social.

Bemerkenswert ist daher auch der Zeitpunkt der verhängten Strafe. Denn an diesem Freitag (24. Juli) endet der zeitliche Rahmen für die von den USA erhobenen Einfuhrzölle. Theoretisch kann Trump das gleiche Handelsgesetz heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen.

Eigene Produkte und Darstellungen bevorzugt

Konkret wirft die EU-Kommission Google vor, eigene Angebote wie Googles Sportergebnisse sowie die Hotelsuche in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen.

Die eigenen Produkte würden zum Beispiel durch optisch hervorgehobene Darstellungen – etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM – prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die EU-Kommission.

Zudem hindere der Marktführer App-Entwickler bei Google Play zu sehr daran, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben.

Besondere Pflichten in der EU für „Torwächter“

In der EU gilt die Google-Mutter Alphabet nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar.

Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder Microsoft sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

Google: „Leidtragende sind Verbraucher“

Neben der Strafzahlung verlangen die Brüsseler Wettbewerbshüter daher auch, dass Google seine Angebote anpasst. In den Suchergebnissen müssen Drittanbieter-Dienste künftig fair und ohne Diskriminierung im Vergleich zu Googles Angeboten erscheinen.

Der US-Konzern reagierte bereits auf die Entscheidung der EU. Diese mache „täglich genutzte Dienste kaputt“. „Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeitsuchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants“, teilte Google mit.

Bei Google Play müssten zudem Sicherheitsfunktionen abgebaut werden. Leidtragende seien europäische Unternehmen und Verbraucher. „Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen“, hieß es weiter.

Google und sein Mutterkonzern Alphabet waren erst Anfang Juli zu einer Rekorstrafe von 4,1 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Rekordbußgeld war damals wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei seinem mobilen Betriebssystem Android verhängt worden. Wobei Google eben auch mit seiner Suchmaschine absolute Marktdominanz besitzt.

Rund 90 Prozent aller Suchabfragen weltweit werden über die Google-Suchmaschine gemacht werden. In Österreich ist die Marktdominanz sogar noch höher. Konkurrenzprodukte wie Bing von Microsoft sind mit einem Marktanteil von 4 bis 5 Prozent praktisch irrelevant.

Wofür wurde Google von der EU-Kommission noch mit Geldbußen belegt?

Die EU-Kommission hat neben der Wettbewerbsstrafe wegen Android weitere drei Mal Bußgelder gegen Google und Alphabet verhängt. 

  • Das erste im Juni 2017 mit 2,42 Milliarden Euro, weil in der Google Suche der eigene Preisvergleichsdienst bevorzugt behandelt wurde. Ein Einspruch des Konzerns aus Mountain View wurde abgelehnt, der Fall war damit abgeschlossen. 

  • Eine 2019 verhängte Strafe von 1,49 Milliarden Euro wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei der Google-Werbelösung Adsense für Suchergebnisseiten wurde hingegen vom EuGH aufgehoben. Der Fall ist offen. 

  • Im September 2025 verdonnerte die EU-Kommission Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft bei seiner Plattform Adtech zu einer Zahlung von 2,95 Milliarden Euro. Google kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen.

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