Studie: Generelles Glyphosat-Verbot ist EU-rechtswidrig
Noch vor der Abstimmung im Parlament über eine generelles Glyphosatverbot hat die Universität für Bodenkultur in Wien mit Unterstützung der Agentur für Ernährungssicherheit eine neue Studie präsentiert. Nach den vorliegenden Daten könnte für glyphosathältige Pflanzenschutzmittel "kein erhöhtes Risiko für diesen Wirkstoff im Vergleich zu anderen zugelassenen Herbiziden abgeleitet werden" heißt es in der Zusammenfassung der Studienergebnisse.
Es gibt laut Studienautorin, Universitätsprofessorin Siegrid Steinkellner, auch "keine gesicherten Belege dafür, dass Glyphosat die Artenvielfalt stärker beeinflusst als andere Maßnahmen zur Unkrautregulation."
"Keine Gefahr für die menschliche Gesundheit"
Rückstandsdaten von Lebensmittelproben zeigen, dass von den untersuchten Produkten "keine Gefahr für die menschlichen Gesundheit ausgeht", heißt es weiter in der Studienzusammenfassung. Da Glyphosat bis 2022 in der EU zugelassen ist, sei ein Totalverbot in Österreich aus EU-rechtlichen Gründen nicht möglich. Auftraggeber der Studie waren der Bund und die Bundesländer.
Dieselbe Gefährlichkeitsstufe wie Wurst
Man könne allerdings Einschränkungen bei der Anwendung erlassen wie im Grünland oder beim Obst- und Weinbau. Es wurde bei der Untersuchung auch die Einstufung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) berücksichtigt, nach der Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend" ist. Die IARC hat Glyphosat in die selbe Gefährlichkeitsstufe eingeordnet wie Wurst. Auch durch hohen Konsum von Wurst oder Schinken steigt die Krebsgefahr.
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