Gewerkschafter werfen Ströck "Lohndumping" vor

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Bei der Großbäckerei Ströck liegt laut Gewerkschaft vieles im Argen.

Die Gewerkschaft verschärft die Gangart gegen den fünftgrößten Bäcker des Landes, das Wiener Familienunternehmen Ströck. Laut Gewerkschaft müsste der Bäcker seine Angestellten wegen seiner Betriebsgröße (rund 100 Millionen Euro Umsatz und 1800 Mitarbeiter) nach dem Großbäcker-Kollektivvertrag anmelden und nicht nach dem Gewerbe-KV. Für die Mitarbeiter würde das Verbesserungen bei der Arbeitszeit (38,5- statt 40-Stunden-Woche), bei den Kündigungsfristen und den Zuschlägen für Nachtarbeit nach sich ziehen. Der Mindestlohn wäre zudem um mehr als zehn Prozent höher. Die Gewerkschaft spricht bei der derzeitigen KV-Zuordnung von „Lohndumping auf Kosten der Beschäftigten“. Auch der Gastro-KV für Filialmitarbeiter sei „eine reine Umgehungskonstruktion“, so GPA-Vizechef Karl Proyer. Schließlich sei der Hauptzweck der Verkauf von Backwaren und nicht ein Gastgewerbe-Konzept.

„Am Gastro-KV wird nicht gerüttelt“, kontert Firmen-Sprecher Michael Ströck. Schließlich sei die Einordnung 2008 mit der Gewerkschaft Pro-GE und der Arbeiterkammer akkordiert worden. Der Gastro-Bereich soll weiter ausgebaut werden. Den Vorwurf der Gewerkschaft aufgrund einer Mitarbeiterbefragung, dass Ströck Beschäftigten Zuschläge nicht ausbezahlt, weist Ströck zurück. Das sei schon allein systemtechnisch nicht möglich, behauptet er. Auch würde sich der Familienbetrieb nicht, wie von den Gewerkschaftern behauptet, gegen die Wahl eines Betriebsrates wehren.

In Österreich gibt es rund 1500 Bäckereien, jeder Zweite davon beschäftigt maximal zehn Mitarbeiter. Nur eine Handvoll Betriebe hat mehr als 250 Beschäftigte. Bäcker wie Anker oder Ölz entlohnen übrigens nach dem Großbäcker-KV.

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