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Gewerbenovelle: Was sich bei PV-Anlagen und Almhütten ändert

Regierung entrümpelt die Gewerbeordnung. Genehmigungen fallen weg, Betriebsübergaben werden erleichtert.
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Weniger Genehmigungsverfahren, vereinfachte Betriebsübergaben und digitale Nachweise sind die wichtigsten Punkte der Novelle zur Gewerbeordnung, die die Regierung am Donnerstag in Begutachtung schickte. Die Maßnahme aus dem Entbürokratisierungspaket soll vor allem Klein- und Mittelbetriebe entlasten. Die wichtigsten Änderungen:

  • Digitale Nachweise: Betriebe müssen Prüfberichte und Nachweise (etwa Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde) nicht mehr dauerhaft im Betrieb bereithalten, sondern können sie auf Anfrage digital oder schriftlich übermitteln. Laut Wirtschaftsministerium erspart das den Betrieben und Behörden rund 5.000 Vor-Ort-Kontrollen pro Jahr, die es bisher nur gab, um das Vorhandensein der Unterlagen zu prüfen. Weiters dürfen Betriebe ihre Unterlagen jetzt auch auf Englisch einreichen.
     
  • Genehmigungen: Betriebe benötigen für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen keine Genehmigung mehr. Auch nachträgliche geringfügige Veränderungen der Betriebsanlage – etwa Außenaggregate zur Klimatisierung, Be- oder Entlüftung – sind genehmigungsfrei. Zudem verfallen die Genehmigungen nicht mehr so schnell: Die Frist, um bestehende Betriebsanlagen wieder zu nutzen, wird von fünf auf sieben Jahre verlängert und kann auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden.
     
  • Betriebsübergaben: Zur Erleichterung von Betriebsübergaben wird die „Schonfrist“ (Grace Period) für neue Auflagen von derzeit drei auf fünf Jahre verlängert. Wer einen pausierten Standort übernimmt oder wieder aufsperrt, kann länger auf der bestehenden Genehmigung aufbauen. Sie bleibt sieben Jahre gültig, mit Verlängerung sogar bis zu zehn Jahren. Von der Maßnahme profitieren laut Wirtschaftsbund 3.000 Betriebe, bei denen ein Generationswechsel ansteht.

Weiters dürfen auf Almhütten künftig auch Getränke ausgeschenkt werden, ohne dass diese in Flaschen abgefüllt sein müssen. 

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