"Gar keine Netzgebühr" für kleine Photovoltaik-Anlagen

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Wird es eine zusätzliche Netzgebühr zum Einspeisen von Sonnenstrom geben? Alfons Haber, Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, kalmiert und erklärt, was ab 2027 gelten könnte.

„Ungerecht“ bis „Schweinerei“: Die Ankündigung, im Zuge der Reform des Strom-Wirtschaftsgesetzes auch private PV-Anlagenbesitzer zur Kasse zu bitten, hat für gehörigen Wirbel und viel Unmut gesorgt: Besitzer von privaten PV-Anlagen sollen künftig eine Netzgebühr bezahlen, wenn sie überschüssigen Strom ins Netz einspeisen wollen. So sieht es das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vor, das Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) Anfang Juli zur Begutachtung eingebracht hat.

„Der Mohr kann gehen“

In den bisher einsehbaren Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf (externer Link) finden sich viele Private, die besonders diesen Passus kritisieren: „Mit dem Vorhaben die ‚Spielregeln‘ für bestehende PV-Anlagen zu verändern, wird jegliche Planungssicherheit zerstört. Dies setzt auch ein Zeichen für die Zukunft. Es ist nicht mehr möglich, neue Anlagen zu bauen, da unklar ist, ob sie sich ein Jahr später noch finanziell rechnen werden“, schreibt etwa Werner Tober aus Klein-Pöchlarn. „Wie so viele PV-Anlagen-Betreiber habe auch ich dazu beigetragen, die Energiewende erst zu ermöglichen, mit nicht unbeträchtlichen finanziellen Mitteln. Jetzt werden wir alle dafür bestraft unter dem Motto ‚der Mohr hat seine Schuldigkeit getan – der Mohr kann gehen‘“, schreibt der Badener Peter Kollross. „Das steht im Widerspruch zu den Rahmenbedingungen, unter denen diese Investitionen ursprünglich getätigt wurden – und gefährdet das Vertrauen in die Planbarkeit der Energiewende“, schreibt Adi Hütter aus Donnerskirchen.

Nun rückt die Regulierungsbehörde E-Control aus, um die Wogen etwas zu glätten: Vergangene Woche sagte E-Control-Vorstand Alfons Haber bereits auf einer Fachveranstaltung der Behörde, das von der Regierung geplante Netzentgelt für eingespeisten Sonnenstrom werde nicht gleich hoch sein wie das Netzentgelt für den Strombezug, sondern im „kleinen Cent-Bereich“ sein, sodass die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen nicht infrage gestellt werde.

„Gar keine Gebühr“

Gegenüber dem KURIER präzisierte Haber: „Es ist möglich, dass es abgestufte Leistungsgrößen geben könnte, also zum Beispiel, dass ganz kleine PV-Anlagen gar keine zusätzliche Netzgebühr zahlen müssen.“ Solche „kleine Anlagen“ seien laut Haber etwa jene mit weniger als fünf Kilowatt Spitzenleistung (5 kWp). Eine Befreiung sei da aufgrund des hohen Eigenverbrauchs gerechtfertigt.

„Es ist auch offen, ob es zeitlich variable Tarife geben könnte, um einen Lenkungseffekt zu erzielen.“ Haber meint damit etwa das Wochenende, wo die Nachfrage deutlich geringer sei und bei viel PV-Strom im Netz die Preise gegen null oder ins Negative gehen. „Da wäre es besser, wenn man versucht, den Strom selber zu verbrauchen oder zu speichern.“

Haber betont, dass die Wirtschaftlichkeit von Dach-PV-Anlagen jedenfalls nicht gefährdet sei. „Die Details müssen wir erst erarbeiten.“ Klar sei auch, dass die Regelung wohl frühestens ab Jänner 2027 gelten könnte.

Für einen Gesetzesbeschluss benötigt die türkis-rot-pinke Regierung ohnehin die Stimmen einer Oppositionspartei. Für die Freiheitlichen gehen einige Punkte des Gesetzes „in die richtige Richtung“, so Energiesprecher Axel Kassegger, noch würde man aber prüfen wollen, ob es nicht doch eine „Mogelpackung“ sei. Bei den Grünen kündigte Leonore Gewessler an, „dagegenhalten“ zu wollen: „Wer das Klima schützt, darf nicht bestraft werden.“

Energiegesetze

Offen bleiben die anderen Energiegesetze: Das Erneuerbaren Ausbau-Beschleunigungsgesetz wird noch immer koalitionsintern diskutiert. Das Grüngasgesetz ist nicht in Sicht, weil dieses den Gaspreis verteuern könnte – und das lehnt der ÖVP-Wirtschaftsflügel vehement ab.

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