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Neue Förderregeln: Photovoltaik wird nur mit Batteriespeicher gefördert

Förderungen sollen netzdienlich sein. Dachanlagen müssen um 50 % gedrosselt werden können. Das sind die Bedingungen.
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Das Energieministerium hat derzeit viele Bälle in der Luft: Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) steckt in Verhandlungen mit den Grünen im Parlament fest, beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) fehlen zentrale Verordnungen, das Grüngasgesetz ist extrem abgespeckt und in der koalitionsinternen Koordinierung. Und nun kommt noch eine Novelle des alten Gewessler-Gesetzes von 2021 zum Ökostromausbau (EAG) hinzu.

Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) kündigte an, dass eine Novelle dieses Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes vorgelegt wird. Sie sieht als zentrales Element vor, dass es künftig grundsätzlich keine Förderung mehr für Photovoltaik ohne Speicherkomponente geben wird. Reine „PV-Soloanlagen“ werden in Zukunft finanziell vom Staat nicht mehr unterstützt; die kommende Gesetzesnovelle soll dafür die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Das Problem der negativen Strompreise

Hintergrund dieses Strategiewechsels ist, dass sich die Energiepolitik nicht mehr nur auf den bloßen Ausbau von Erneuerbaren konzentrieren soll, sondern die Systemdienlichkeit in den Fokus rücken muss. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner macht das Problem an einem plakativen Datum fest: Am sehr sonnigen 1. Mai 2026 fiel der Strompreis stundenweise auf bis zu minus 500 Euro pro Megawattstunde. Über einen Zeitraum von fast siebeneinhalb Stunden mussten Erzeuger de facto Geld bezahlen, um ihren Strom loszuwerden. Insgesamt gibt es mittlerweile rund 450 Stunden im Jahr mit negativen Strompreisen.

Dies verursacht massive systemische Kosten: Die Ausgaben in der Marktpreisbilanzgruppe, um Förderpreise in Zeiten negativer Marktpreise auszugleichen, vervierfachen sich voraussichtlich von rund 15 Millionen Euro im Jahr 2025 auf prognostizierte 60 Millionen Euro im Jahr 2026. Allein am ersten Mai-Wochenende verzeichnete man hier Kosten von über fünf Millionen Euro.

Die "Regentonnen-Logik": Strenge Vorgaben für Speicher

Ziel ist es daher, den erzeugten Sonnenstrom intelligent zu speichern und genau dann verfügbar zu machen, wenn Haushalte und die Industrie ihn benötigen. Zehetner vergleicht dies mit einer Regenwassertonne im Garten: Man lässt sie bei Regen volllaufen und nutzt das Wasser, wenn es trocken ist.

Um negative Strompreise abzufedern und das Stromnetz zu stabilisieren, gelten für die gezielte Speicherförderung künftig strenge technische Vorgaben: Der Speicher muss verpflichtend in ein Energiemanagementsystem eingebunden sein, damit er intelligent be- und entladen werden kann. Zudem muss entweder die netzwirksame Leistung am Netzanschlusspunkt auf 50 Prozent der PV-Modulleistung reduziert (gedrosselt) werden, oder es muss ein Vertrag mit einem dynamischen Einspeisetarif nachgewiesen werden. So will das Energieministerium verhindern, dass in Zeiten von Überproduktion weiter unkontrolliert ins Netz eingespeist wird und stattdessen der Eigenverbrauch optimiert wird.

Fördertöpfe werden aufgestockt: Nachfrage bricht Rekorde

Der Markt hat diesen Trend bereits erkannt: 90 Prozent aller aktuellen Förderanträge enthalten ohnehin schon eine Speicherkomponente. Allein im Jahr 2025 wurden 110 Millionen Euro an Speicherförderungen vergeben, wodurch sich die geförderte Speicherkapazität von 212 MWh auf 736 MWh mehr als verdreifacht hat.

Da die Nachfrage extrem hoch ist, wird das Budget für den aktuellen Fördercall deutlich aufgestockt. Ursprünglich waren 40 Millionen Euro vorgesehen. Da jedoch zuletzt Anträge im Wert von rund 135 Millionen Euro eingereicht wurden, gab Minister Hattmannsdorfer bekannt, weitere 30 Millionen Euro aus Restmitteln freizugeben. Somit stehen nun insgesamt 70 Millionen Euro für Speicher- und PV-Lösungen zur Verfügung. Ein weiterer Fördercall mit zwölf Millionen Euro folgt von 16. bis 30. Juni.

„Made in Europe“ wird zur Pflicht

Eine weitere wesentliche Neuerung der Novelle betrifft die europäische Wertschöpfung. Bisher gab es für die Verwendung europäischer Photovoltaik-Komponenten (insbesondere Wechselrichter) einen finanziellen Bonus in der Förderung. Künftig soll dieser Bonus bei Investitionszuschüssen in eine verpflichtende Vorgabe (Made-in-Europe-Pflicht) umgewandelt werden.

Bereits jetzt weisen 46 Prozent der entsprechenden PV-Anträge einen europäischen Wechselrichter auf. Hintergrund dieser Verschärfung ist nicht nur die Stärkung der europäischen Wirtschaft und die Verringerung technologischer Abhängigkeiten von asiatischen Märkten, sondern explizit auch die Erhöhung der Cybersicherheit – ein Thema, das laut Ministerium in der Energiepolitik zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnt.

Mehr Flexibilität und Renaissance der Wasserkraft

Neben der Photovoltaik soll das Fördersystem insgesamt technologieoffener werden. Derzeit sind die Mittel sehr starr an spezifische Technologien gebunden. Künftig sollen Restmittel flexibler dorthin fließen können, wo der Bedarf am größten ist – beispielsweise in die Kleinwasserkraft, deren Fördercalls massiv überzeichnet (also zu wenig Fördergeld) sind.

Zusätzlich läuft aktuell eine groß angelegte Potenzialanalyse für die Wasserkraft. Alle höherrangigen Fließgewässer in Österreich werden auf neue technische Standorte für Flusskraftwerke untersucht, um die Stromversorgung im Winter abzusichern. Dies sei dringend nötig: Von November 2024 bis März 2025 war Österreich in fünf aufeinanderfolgenden Monaten Nettoimportland und musste rund 3,9 Terawattstunden Strom importieren.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das bis Jahresende durch neue Verordnungen der E-Control dynamische und flexiblere Netztarife ermöglichen soll. Das Ziel all dieser Reformbündel: Die Energiewende soll nicht mehr nur ausgebaut, sondern endlich intelligent gesteuert werden.

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