Haftstrafen bei Betrug mit Lebensmitteln

Im Kampf gegen Etikettenschwindel und Konsumententäuschung verschärft Österreich die Gangart. Justizministerin skeptisch.

Die Strafen für Betrug im Lebensmittelbereich sollen drastisch verschärft werden. Konsumententäuschung, wie sie zuletzt mit dem Pferdefleischskandal aufgeflogen ist, soll nicht mehr nur ein Verwaltungsverstoß sein, sondern mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Das sehen Pläne von SP-Gesundheitsminister Alois Stöger vor; außerdem will der Minister die Höchstsätze für Geldstrafen deutlich anheben.

Die Eckdaten des Entwurfs zur Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) hatte Stöger schon im Februar dargelegt. Er sieht eine Erhöhung der Höchststrafen für falsche Kennzeichnung von derzeit maximal 20.000 auf 50.000 Euro vor, im Wiederholungsfall von 40.000 auf 100.000 Euro. Bestraft wird überdies, wer vorgeschriebene Untersuchungen für Fleisch umgeht.

Der LMSVG-Entwurf ist am vergangenen Freitag in Begutachtung gegangen. Die Frist läuft bis 21. Mai. Koalitionspartner ÖVP hatte bereits bei der Vorstellung der Pläne Zustimmung signalisiert.

Justizministerin skeptisch

Haftstrafen bei Betrug mit Lebensmitteln
Justizministerin Beatrix Karl steht den Plänen, Konsumententäuschung mit Lebensmitteln als gerichtlichen Tatbestand einzuführen und mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu ahnden, allerdings skeptisch gegenüber. Sie ist der Meinung, dass Probleme mit der Kennzeichnungspflicht über das Verwaltungsstrafrecht besser zu lösen sind als über das gerichtliche Strafrecht, sagte ihr Sprecher Sven Pöllauer gegenüber der APA.

Bilanz

Laut Lebensmittelsicherheitsbericht 2011 kam es in diesem Jahr in Österreich zu 4495 Beanstandungen von Proben. 159 davon erfolgten wegen Gesundheitsschädlichkeit, 1177 Proben wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet erklärt, 302 wegen Mängeln in der Zusammensetzung, 1260 wegen zur Irreführung geeigneten Angaben, 1359 wegen Kennzeichnungsmängeln sowie 1806 wegen sonstiger Beanstandungsgründe, zum Beispiel im Hinblick auf unerwünschte Stoffe.

Bei den innerhalb der EU vereinbarten Tests auf Pferdefleisch im Zuge des Mitte Jänner aufgeflogenen Betrugsskandals waren in Österreich zwei falsch deklarierte Proben festgestellt worden, so die vor zwei Wochen veröffentlichte Bilanz. Rückstände des Schmerzmittels Phenylbutazon fanden sich nicht. Seit Mitte Februar waren in Europa zahlreiche Rindfleisch-Fertigerzeugnisse zurückgerufen worden, weil sich darin Pferdefleisch fand, ohne dass dies dem Käufer ersichtlich war. Zahlreiche Supermärkte und auch das Möbelhaus Ikea räumten zumindest vorübergehend Produkte aus den Regalen.

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