Gericht: 21 von 24 Klauseln der DenizBank gesetzwidrig

Wird kritisiert: Widersprechen Kunden nicht, gilt die Vertragsänderung.
Klage des VKI: Das Handelsgericht Wien hat in einem erstinstanzlichen Urteil 21 von 24 Klauseln der Bank für gesetzwidrig erklärt.

Auf Kleingedrucktes soll man bekanntlich achten: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DenizBank eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln durchgeführt.

Das Handelsgericht Wien hat nun in einem erstinstanzlichen Urteil 21 von 24 Klauseln der Bank für gesetzwidrig erklärt. Bezüglich der drei verlorenen Punkte werde der VKI Berufung erheben, heißt es am Montag in einer Mitteilung.

Beispiele

In den Geschäftsbedingungen halte sich die Bank fürs Onlinebanking etwa vor, für zunächst entgeltfreie Dienstleistungen später einmal ein Entgelt zu verrechnen, nennt der VKI als Beispiel. Die Kunden werden darüber zwar informiert, widersprechen sie dem aber nicht binnen sechs Wochen, gilt diese Vertragsänderung. Das Handelsgericht erklärte diese Klausel für gesetzwidrig.

Eine andere Klausel sieht vor, dass der PIN regelmäßig geändert werden muss. Auch hier sei nicht ersichtlich, wie oft konkret der PIN zu ändern sei, bemängeln die Konsumentenschützer.

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