Gemeinnütziges Stiften kommt in Schwung

Die Kindernothilfe ist weltweit aktiv.
Gesetzeserleichterung zu Jahresbeginn brachte bisher 18 gemeinnützige Stiftungen, darunter die Kindernothilfe.

Aufgrund fehlender Rahmenbedingungen hatte Österreich bis vor Kurzem eine nur in Ansätzen vorhandene gemeinnützige Stiftungslandschaft, die in Wissenschaft, Forschung oder Soziales investiert. Mit dem neuen Stiftungsgesetz, das seit Anfang 2016 gilt, ist nun der Start einer gemeinnützigen Stiftung so einfach wie die Gründung eines Vereins. "Es bietet die Möglichkeit, Gemeinwohl über die Idee einer Stiftung zu erzeugen", bringt Gottfried Mernyi, Geschäftsführer der Kindernothilfe Österreich, die Vorteile auf den Punkt.

Mit ein Grund, warum sich auch die Kindernothilfe dazu entschieden hat, heuer eine eigene Stiftung zu gründen. Und: "Weil nunmehr ein neues Projekt für Kinder in Not nicht mehr alleine aus den Zinserträgen finanziert werden muss. Sondern auch aus dem Stiftungskapital vorfinanziert werden kann", so Mernyi. Somit können dringende Anliegen umgehend begonnen und auch langfristig abgesichert werden.

Die Erleichterungen des Gesetzes zeigen ein knappes Jahr nach Inkrafttreten erste Erfolge. Zehn gemeinnützige Stiftungen sind bereits tätig, weitere vier bereits eingetragen, darunter auch die Stiftung Kindernothilfe Österreich, und weitere vier Stiftungen befinden sich gerade in Gründung. "Das Gesetz hat eine sehr positive öffentliche Debatte über gemeinnütziges Stiften entfacht", sagt Petra Navara, Geschäftsführerin des Verbands für gemeinnütziges Stiften.

Was das gesamte angesammelte Stiftungskapital angeht, so ist das "öffentlich nicht einsichtig", sagt Navara. Was das bisher angehäufte Kapital bei der Kindernothilfe betrifft: "Bisher wurden 350.000 Euro an die Stiftung Kindernothilfe Österreich übertragen", sagt Mernyi.

Moralischer Auftrag

Für Navara bringt gemeinnütziges Stiften mehr, als es kostet. "Es ermöglicht einer Gesellschaft, technische Innovationen zu entwickeln, Kunstdenkmäler zu erhalten und soziale Dienstleistungen anzubieten." Aber es gebe den Stiftern auch etwas zurück: Möglichkeiten, die eigenen Interessen mit anderen zu teilen; Genugtuung, einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet zu haben, und Freude über die erzielten Erfolge.

Teilen sei ein moralischer Auftrag, so Navara. "Mal ehrlich: Wozu brauchen einzelne Menschen ein Vermögen von Millionen Euro? Welchen Wert hat ihr Kapital, wenn es nicht genutzt wird? Kann man Reichtum genießen, wenn links und rechts andere in Armut leben?" Stiften gebe dem Kapital einen Wert, dem Reichtum einen Sinn und vielen Menschen eine Zukunft.

Sechs Wochen nach Anmeldung bzw. Bestätigung der Gemeinnützigkeit gilt die Stiftung ohne weiteren Bescheid als gegründet. Spenden an diese Stiftungen sind steuerlich absetzbar (bis zu 500.000 Euro in fünf Jahren) und generell von der Stiftungssteuer befreit; auch der Kunst- und Kulturbereich wurde berücksichtigt. Für Immobilienspenden muss keine Grunderwerbssteuer mehr abgeführt werden.

Weitere Details zur Gründung einer gemeinnützigen Stiftung erfahren Sie hier

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