Gastgärten: Wirte kommen ins Schwitzen

Gastgärten: Wirte kommen ins Schwitzen
Die heimischen Gastronomen sind mit der Sommersaison zufrieden, die Gäste kommen in Scharen. Probleme gibt es mit dem Rauchverbot und bei Schanigärten.

Volle Wirtshausstuben, Ausflugslokale und Gastgärten: Weder konnten die Fußball-EM noch schlechtes Wetter oder die Finanzkrise das Sommergeschäft der heimischen Gastronomen bisher verhageln. Im Gegenteil: Laut einer repräsentativen Umfrage des Fachverbands Gastronomie ist mehr als die Hälfte der Betriebe quer durch Österreich mit dem Verlauf der Sommersaison zufrieden. Ein Drittel der Befragten erwirtschaftet sogar mehr als im Vorjahr.

"Es gibt keine Panik- oder Krisenstimmung", sagt Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie. Nur elf Prozent jammern über schlechte Geschäfte, vor allem Bars und Discos. Vielleicht werde hier eher gespart, versucht Hinterleitner eine Interpretation. Glänzend laufe es hingegen für Imbisse und die Schnellgastronomie.

Juristische Hürden

Gastgärten: Wirte kommen ins Schwitzen

Ins Schwitzen bringen die Wirte nicht nur die Gästescharen, sondern auch die Gerichte. Ihre jüngsten letztinstanzlichen Urteile sorgen zum Teil für große Aufregung. Eines betrifft Gastgärten, die bei einem Viertel aller Betriebe für mehr als 30 Prozent des Umsatzes sorgen (siehe Grafik). Hinterleitner: "Der Gastgarten ist somit ein wichtiger Erfolgsfaktor, vor allem im urbanen Bereich." Doch dieser Erfolg scheint nun gefährdet. Seit dem Jahr 2010 sind Gärten mit bis zu 75 Sitzplätzen vom gewerblichen Betriebsanlageverfahren ausgenommen. Der Verfassungsgerichtshof hat darin jedoch eine Schlechterstellung der Anrainer erkannt und die Regelung gekippt. Ab 2013 gilt für neue Gastgärten wieder die alte Rechtslage. "Man sollte über ein neues Gesetz nachdenken", wünscht sich der Vertreter der Gastronomen.

Raucher

Zusätzliche Probleme bringt das Rauchergesetz. Fachverbands-Geschäftsführer Thomas Wolf interpretiert eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu Rauchen in Lokalen in Einkaufszentren anders als das Gesundheitsministerium. Wie berichtet, wurde ein Gastronom in der Lugner City wegen einer offenen Tür vom Nichtraucherbereich hin zur Passage zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verdonnert. "Bei rechtskräftigen Bescheiden werden wir die betroffenen Betriebe unterstützen", kündigen die Branchenvertreter an. Sie wünschen sich weniger "Spitzfindigkeiten" seitens des Ministeriums.

Pauschalsatz läuft aus

Gastgärten: Wirte kommen ins Schwitzen

Im dritten Fall sorgt die heuer auslaufende Pauschalierung von Umsatz- und Einkommenssteuer für Wirte für Aufregung (siehe Infokasten unten). Hinterleitner: "Wir sind bereits in Gesprächen mit dem Finanzministerium über eine neue, rechtskonforme Lösung." Diese könnte so aussehen, dass es mehr als nur einen Pauschalsatz gibt, so dass die Steuergerechtigkeit erhöht wird.

Noch ein Detail zur Umfrage: 20 Prozent der Betriebe verrechnen Leitungswasser. 15 Prozent davon verlangen für einen halben Liter mehr als einen Euro. "Das ist unternehmerische Freiheit", rechtfertigt sich Hinterleitner.

Steuerpauschale: 6000 Betriebe betroffen

Regelung: Seit 1999 dürfen Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, die Speisen und Getränke anbieten, bis zu einem maximalen Jahresumsatz von 255.000 Euro anstelle der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Pauschalierung nutzen. Mehr als 6000 Betriebe machen davon Gebrauch, vor allem kleine Wirte, Cafés und Frühstückspensionen.

Höhe: Der pauschal zu versteuernde Gewinn beträgt 5,5 Prozent der Betriebseinnahmen zuzüglich eines Sockelbetrags von 2180 Euro. Der zu versteuernde Mindestgewinn beträgt 10.900 Euro. Die als Verwaltungsvereinfachung gedachte Regelung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im April mit Wirkung Jahresende aufgehoben. An einer Neuregelung wird gearbeitet.

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