Früherer Manager punktet gegen Ex-Meinl-Firmen

Früherer Manager punktet gegen Ex-Meinl-Firmen
Airport International und Power International müssen früherem Geschäftsführer insgesamt 65.000 Euro zahlen.

Im Rechtsstreit zwischen dem Manager Wolfgang Vilsmeier und den früheren Meinl-Firmen Airports International Limited (AI) und Power International (PI) liegen die ersten Gerichtsurteile vor. Vilsmeier, der Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzender dieser Gesellschaften mit Sitz auf der britischen Kanalinsel Jersey war, hat vor Gericht einen Punktesieg erzielt. Der Royal Court of Jersey hat die Gesellschaften AI und PI zur Zahlung von mindestens 32.000 beziehungsweise 33.000 Euro an Vilsmeier verdonnert. Sie müssen ihm "geleistete Überstunden" und „sicherheitsbezogene Ausgaben“ zahlen.

Kugelsichere Fenster

Ursprünglich hatte Vilsmeier je rund 135.000 für unbezahlte Überstunden, Aufwendungen für seine persönliche Sicherheit von den beiden Gesellschaften gefordert. „Herrn Vilsmeiers größte Forderung für nicht rückerstattete Ausgaben beinhaltete Kosten fürden persönlichen Schutz für sich und seine Familienmitglieder, vor allem für die Installation von kugelsicheren Fenstern und verstärkten Türen an seinem persönlichen Wohnsitz“, heißt es in einer Aussendung der Gesellschaft Airport International. Beide Unternehmen bestritten diese Forderungen. Airports International und Power International wiesen laut eigenen Angaben darauf hin, „dass die von Herrn Vilsmeier getroffenen Sicherheitsmaßnahmen weder ordnungsgemäß vom Board genehmigt worden waren noch aus legitimen oder identifizierbaren Sicherheitsbedrohungen gegen Herrn Vilsmeier oder seine Familie resultierten“.

Hohe Gegenforderungen

Die Unternehmen antworteten mit dicken Gegenklagen. So forderte die PI rund 441.000 Euro für „die Bereitstellung von Leibwächtern“ sowie 145.000 Euro für „Internet Forensic Dienste“ von Vilsmeier zurück. Die AI rund 440.000 für die Leibwächter-Kosten und 679.000 für „Internet Forensic Dienste“; bei letzteren Kosten dürfte es sich unter anderem um die „Abwehr von möglichen Hackern-Angriffen“ gehandelt haben. Doch die Klagen wurden vom Gericht abgewiesen. Laut Gericht habe Vilsmeier „vernünftigerweise geglaubt, dass die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen notwendig und im Interesse der Unternehmen gewesen waren“.

Die aktuellen Geschäftsführungen von AI und PI prüfen nun ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten.

Gesellschaften werden liquidiert

Kommentare