Franken-Kredite: Die Crux mit dem Ausstiegskurs

Nachdem die Schweizer Nationalbank Mitte Jänner die Euro-Kursbindung bei 1,20 Franken aufgehoben hat, ist der Kurs in die Tiefe gerasselt.
FMA wird Insidern zufolge eine Sonderregelung für Stop-Loss-Opfer einführen.

Rund 150.000 Österreichern bereiten ihre Schweizer-Franken-Kredite gehöriges Kopfzerbrechen. Vor allem jenen, die eine Stop-Loss-Vereinbarung als vermeintliche Absicherung mit ihrer Bank abgeschlossen hatten. So Fall ist der Wiener Heinz R. (Name geändert). Er hat bei der Oberbank eine "Vereinbarung zur Begrenzung des Wechselkurs-Risikos" (Limitauftrag) abgeschlossen.

Laut dem Papier sollte der Kredit bei einem Ausstiegskurs von 1,186 Franken in Euro gewechselt werden. Nachdem die Schweizer Nationalbank Mitte Jänner die Euro-Kursbindung bei 1,20 Franken aufgehoben hat, ist der Kurs in die Tiefe gerasselt. Im Fall R. konvertierte die Bank den Kredit bei 0,99 Franken. Er hat dadurch 120.000 Euro Schaden.

Starker Tobak

"In der dreiseitigen Stop-Loss-Vereinbarung, die mein Mandant unterschrieben hat, wurde ihm in fetter Schrift zugesichert, dass der Auftrag auf jedem Fall zum unveränderten Ausstiegskurs ausgeführt wird", sagt sein Anwalt Wolfgang Haslinger. "Vor allem dann, wenn der Kurs so rasch sinkt, dass der Kunde nicht mehr zeitgerecht informiert wird." Nachsatz: "Er durfte sich darauf verlassen, dass die Vereinbarung gültig ist."

Die Oberbank weist die Vorwürfe zurück. "Wir haben die Verträge mit unseren Anwälten konzipiert und es ist alles rechtlich sauber geregelt", sagt Oberbank-Vorstand Josef Weißl. "Hier werden Details aus dem Zusammenhang gerissen, die ein schiefes Bild ergeben." Seine Bank habe in den "Informationen zum Limitauftrag", klar darauf hingewiesen, dass bei extremen Kursbewegungen dieser Ausstiegskurs "aber auch stärker abweichen kann". Diese Informationen sind auf zwei Seiten der unterschriebenen Vereinbarung angefügt. "Zusatzinformationen in Beiblättern sind unwirksam, wenn sie dem klaren Vertragstext, den der Kunde unterschrieben hat, widersprechen", kontert Anwalt Haslinger. "Wenn die Bank nicht zahlt, klagen wir." Indes wird die Finanzmarktaufsicht laut Insidern für die Stop-Loss-Opfer eine Sonderregelung einführen. Sie werden ihre in Euro konvertierten Kredite ausnahmsweise in Franken zurückwechseln dürfen. Die Neuvergabe von Franken-Krediten bleibt verboten.

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