FMA: Whistleblower-Hinweise werden besser

FMA: Whistleblower-Hinweise werden besser
Die Behörde erhielt im Vorjahr 177 anonyme Hinweise. 59 Maßnahmen wurden gesetzt.

Die Qualität der an die Finanzmarktaufsicht (FMA) gerichteten Whistleblower-Hinweise hat in den letzten drei Jahren zugenommen. Zwei Drittel der Informationen würden bereits den Bereich betreffen, für den die FMA zuständig sei. Insgesamt habe die FMA über ihre webbasierte App im Vorjahr 177 anonyme Hinweise bekommen, sagte FMA-Vorstand Helmut Ettl am Mittwoch im Klub der Wirtschaftspublizisten.

Aber auch weiterhin sei es möglich, die Aufsichtsbehörde über Brief oder Telefon mit Hinweisen zu versorgen. 20 Prozent der Hinweisgeber hätten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zur anonymen Kommunikation mit der Behörde ein Postfach einzurichten.

44 Hinweise bezogen sich auf die Bankenaufsicht, 16 auf die Markt- und Wertpapieraufsicht, 15 auf Geldwäscheverdacht, 12 auf die Wertpapieraufsicht, 7 auf die Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht und drei auf das Rechnungswesen.

13 Anzeigen bei Staatsanwaltschaft

Aufgrund der Hinweise seien 59 Maßnahmen gesetzt worden. In 27 Fällen habe dies zu weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen geführt, etwa einem "Fit & Proper"-Test. Weiters hätten die Hinweis zu sieben Verwaltungsstrafverfahren geführt, sieben Ermahnungsverfügungen seien erlassen, 13 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft bzw. Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erstattet und sechs Investorenwarnungen veröffentlicht worden. Zwei Drittel der eingeleiteten Verfahren konnten bereits abgeschlossen werden.

In einem Fall ist es laut Ettl um die mangelnde Qualifikation eines Aufsichtsratsvorsitzenden gegangen, der dann im Zuge der Ermittlungen selbst zurückgetreten sei. In einem Betrugsfall habe ein Kundenbetreuer Kundenkonten ohne Wissen der Kunden eröffnet bzw. weitergeführt. Über die Konten habe sich der Kundenbetreuer dann selbst Mittel zugeführt - Schaden: 1,2 Mio. Euro. Der Kundenberater sei entlassen und zur Schadenswiedergutmachtung verpflichtet worden.

Es gebe zwar noch immer einige "Vernaderungen", der Großteil der Hinweise habe aber Substanz. In Summe habe die FMA über die Whistleblower-Homepage wichtige Informationen bekommen und Maßnahmen eingeleitet, so Ettl.

Nicht zuständig für Crowdfunding

Die Zusammenarbeit mit der Nationalbank bei der Bankenaufsicht bezeichneten die FMA-Vorstände heute als sehr gut. Über die Zukunft der Aufsicht - weiter getrennt oder entweder in der FMA oder Nationalbank zusammengeführt - entscheide die Politik. Bundeskanzleramt und Finanzministerium hätten dazu eine Arbeitsgruppe installiert.

Im Zusammenhang mit Problemen bei Crowdfunding-Plattformen betonten, die Vorstände, dass die FMA dafür nicht zuständig sei, sondern die Bezirksbehörden. Das habe der Gesetzgeber bewusst so eingerichtet. Die Aufgabe der FMA besteht lediglich darin, zu schauen, ob es sich bei Crowdfunding-Projekten nicht um konzessionspflichtige Geschäfte handle. Zudem seien die möglichen Verluste pro Person durch gesetzliche Investitionsbeschränkungen begrenzt.

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