Flugverkehr: Landeverbote und Streit ums Geld

Flughafen Wien Schwechat
Viele warten jetzt auf die Rückerstattung des Ticketpreises von stornierten Flügen

Urlaub, offene Grenzen, keine Flugverbindung. Für viele wird das heuer Realität. Am Dienstag wurde die Liste jener Staaten verlängert, aus denen zur Eindämmung der Pandemie keine Flugzeuge mehr in Österreich landen dürfen. Statt bisher acht Staaten und einer Region Italiens sind es ab Donnerstag 18 Staaten. Betroffen sind Flugzeuge aus allen Ländern des Westbalkans, aus Bulgarien, Rumänien, der Republik Moldau sowie Ägypten.

Das wirkt sich auch auf das AUA-Streckennetz aus: Aktuelle Verbindungen aus Belgrad, Bukarest, Kairo, Podgorica, Sarajevo, Sibiu, Skopje, Sofia, Tirana und Varna nach Wien-Schwechat müssen zumindest bis Ende Juli gestrichen werden. Bei der AUA kam schon in der Vorwoche „ein großer Schwung von Stornos“, wie AUA-Sprecher Peter Thier bestätigt. 60 Prozent des vor Corona geplanten Sommerflugprogramms wurden gestrichen. Es habe aber keine Stornos von neu – also nach der Krise – aufgelegten Flügen gegeben, betont Thier. Abgesehen freilich von jenen, die aufgrund der Reisebeschränkungen notwendig wurden. „Wir versuchen, Stabilität in unseren Flugplan zu bringen, aber das ist gar nicht so einfach.“

Hunderte Anfragen

„Bei uns gehen jede Wochen Hunderte Anfragen wegen Flugreisen ein“, sagt Maria Semrad vom Europäischen Verbraucherzentrum beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Hauptproblem sind nicht rückerstattete Ticketpreise. Airlines geloben Besserung. So verspricht unter anderem Ryanair, die Ticketpreise für mehr als 90 Prozent der coronabedingt abgesagten Flüge bis Ende Juli rückzuerstatten.

„In der Praxis werden Verbraucher immer wieder auf eine Gutscheinlösung verwiesen. Sie haben alternativ jedenfalls das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen nach Flugstornierung“, betont Semrad. Sie rät davon ab, sich auf Gutscheinlösungen einzulassen: „Wird die Fluglinie insolvent, ist der Passagier nicht abgesichert. Im Gegensatz zu Pauschalreisenden, die gegen die Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.“

Bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) sind bis 13. Juli mehr als 1.200 coronabedingte Schlichtungsanträge in Bezug auf Flugreisen eingegangen. Davon mussten 59 Prozent abgelehnt werden, aus formalrechtlichen Gründen. „Viele Antragsteller haben sich zuvor nicht an die betroffene Fluglinie gewandt oder die Antwortfrist nicht abgewartet“, so apf-Sprecherin Sabrina Köcher. Wer Ansprüche bei Fluglinien geltend macht, muss dem Unternehmen sechs Wochen Zeit geben, zu reagieren. Erst nach Ablauf dieser Frist kann man sich an die apf wenden. simone hoepke

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