Flughafen Wien: Richterliche Intrige

Flughafen Wien: Richterliche Intrige
Wie die Gegner der dritten Piste jetzt Schützenhilfe aus dem Bundesverwaltungsgericht erhielten.

Kein anderes Großprojekt erhitzt die Gemüter im Land derart, wie der geplante Bau der dritten Start- und Landepiste am Flughafen Wien. Wirtschafts- und Standortinteressen gegen Umweltschützer heißt das Match. Der Kampf um die Baubewilligung für Österreichs größtes Infrastruktur-Vorhaben (abgesehen von den Bahn-Tunnels) zieht sich ins zwölfte Jahr, das Ende des Monsterverfahrens ist offen.

Eine tragende Rolle spielt dabei das Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Österreichs erst 2014 als zweite Instanz in Behördenverfahren gegründetes Gericht, das erst seit Jänner 2018 dem Justizministerium untersteht und zuvor zum Bundeskanzleramt gehörte. Das jüngste Gericht der Republik ist gleichzeitig mit 219 Richtern auch das Größte.

Der dreiköpfige Richtersenat lehnte die Genehmigung des Milliardenprojektes im Vorjahr ab und musste sich dafür viel Kritik gefallen lassen. Nach einer hart argumentierten Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof musste das BVwG erneut prüfen (siehe Artikel unten). Wenn die Verfassungshüter Entscheidungen zurückwerfen, noch dazu in dieser Schärfe, ist dies immer unangenehm für die richterlichen Kollegen. Sie mussten neu bewerten, diesmal fiel die Entscheidung zugunsten der Piste aus. Die Projektgegner gingen erwartungsgemäß in die Berufung.

Für dieses Revisionsverfahren wurde dem Anwalt der Pistengegner, Wolfram , ein Schriftstück zugespielt, dessen Inhalt eine gewisse juristische Brisanz haben könnte. Die wesentliche Frage allerdings ist, wie und von wo dieser äußerst heikle Brief an die Verhinderer des Großprojektes gelangte.

Flughafen Wien: Richterliche Intrige

Zehn Richter haben die Beschwerde ans Präsidium unterschrieben

Im 2014 verfassten Schreiben – damals war das Verfahren bereits im Laufen – beschwerten sich zehn Richter bei ihrem Präsidium (siehe Faksimile). Sie kritisierten gegenüber ihren Chefs ( Harald Perl, SPÖ, und Michael Sachs, ÖVP), dass die Zuteilung der Fälle an die jeweiligen Richter nicht transparent verlaufe. Hier ging es nicht um das Flughafen-Verfahren, die Beschwerde war allgemein formuliert. Doch unterschrieben hatten auch zwei der drei Richter, die für die dritte Piste zuständig sind. Sie waren vorher im Umweltministerium beschäftigt.

Die zehn Richter argumentieren gegenüber dem Präsidium mit dem Grundsatz der festen Geschäftsverteilung und dem Recht auf den gesetzlichen Richter.

Die Pistenverhinderer setzen jetzt große Hoffnungen in das Schreiben. „Sollte der Verwaltungsgerichtshof erkennen, dass die Richter infolge der Verletzung der fixen Geschäftsverteilung unzuständig waren, dann heißt es tatsächlich ‚Zurück an den Start‘ in 2. Instanz“, erklärt Proksch gegenüber dem KURIER.

Dann müsste das gesamte Beschwerdeverfahren wiederholt werden. Das Projekt würde sich um einige Jahre weiter verzögern.

Die Freude der Pistengegner könnte freilich verfrüht sein. Das BVwG erklärt, das Flughafen-Verfahren sei nachvollziehbar zugewiesen worden. Die zuständigen Richter hätten schon damals ihre Unzuständigkeit erklären müssen, wenn sie konkrete Zweifel an der ordnungsgemäßen Zuweisung gehabt hätten. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen.

Soviel zu den juristischen Aspekten.

Auf die brisante Frage, wie dieses interne Schreiben überhaupt den Weg aus dem Gericht in seine Kanzlei fand, gibt sich Proksch ahnungslos. Er habe den Brief mit anonymer Post erhalten und könne daher „weder sagen, wer mir diesen Brief übermittelt hat, noch weiß ich etwas darüber, mit welcher Motivation dies geschah“.

Die Absichten des Absenders sind nicht schwer zu erraten. Die Pistengegner sollen damit unterstützt und die letzte, positive Entscheidung für das Projekt torpediert werden. Soviel zur Objektivität von österreichischen Gerichten bzw. deren Mitarbeitern.

Wer persönlich den Brief hinausgespielt hat, wird sich schwerlich eruieren lassen. Obwohl der Kreis jener, die darauf zugreifen können, sehr eingeschränkt ist – die Richter, die unterschrieben hatten und das Präsidium– und der Brief nicht per Mail verfasst wurde. Um die Tragweite des Inhalts zu erfassen, bedarf es juristischer Kenntnisse. Um darüber hinaus einen Konnex zum Verfahren über die dritte Piste herzustellen, muss man schon ein fachlich mit der Materie vertrauter Jurist sein. Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass eine Schreibkraft oder der Portier die Absender sind.

Die erste Entscheidung des BVwG gegen die Piste beschäftigt übrigens seit mehr als einem Jahr auch die Strafjustiz. Die Wiener Staatsanwaltschaft leitete gegen zwei der drei Richter ein Verfahren wegen des Verdachts auf Voreingenommenheit bzw. Amtsmissbrauchs ein. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe kamen über die Whistleblower-Hotline. Die Staatsanwaltschaft hat vor einem Monat ihre Ermittlungen abgeschlossen, der Vorhabensbericht liegt im Justizministerium und soll im Juli erledigt werden.

Die Ermittlungen wegen des Vorwurf des Amtsmissbrauchs am BVwG durch parteipolitische Postenbesetzungen, der KURIER berichtete, wurden inzwischen eingestellt. Das Ministerium schloss sich dem Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an.

Die Inbetriebnahme der dritten Piste wird nicht vor 2030 starten. Schlimmstenfalls landet das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. andrea.hodoschek

Die unendliche Geschichte der dritten Piste

Mitte der 1990er-Jahre beginnen erste Planungsarbeiten und Vorbereitungen. 2000 bis 2005 läuft Europas größtes Mediationsverfahren mit Bürgerinitiativen,  das mit einem  Mediationsvertrag endet.
1. März 2007: Einreichung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
10. Juli 2012: Positiver Genehmigungsbescheid erster Instanz. Projektgegner berufen dagegen.    
9. Februar 2017: Ablehnendes Urteil  des Bundesverwaltungsgerichts, Flughafen beruft, der Verfassungsgerichtshof hebt die Entscheidung auf.
28. März 2018: BVwG genehmigt das Projekt.  Pistengegner gehen vor die Höchstgerichte.

 

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