Die neue Rechtsform für Unternehmen sei vor allem von Start-ups angenommen worden, sagt der Anwalt Christian Zwick, der einen Ratgeber zu der Gesellschaftsform (Praxishandbuch FlexCo/FlexKapG, Linde Verlag) herausgegeben hat.
Die FlexCo habe gegenüber der GmbH eigentlich keine Nachteile. Im Vergleich zu der althergebrachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ermögliche sie die unkomplizierte Beteiligung von Mitarbeitern und flexible Kapitalmaßnahmen. Es gebe eigentlich keinen Grund, sie nicht zu gründen. Bei etablierten Unternehmen habe sie sich bisher aber nicht durchgesetzt: „Man bleibt lieber bei Dingen, die etabliert sind“, sagt Zwick.
Er führt das auch darauf zurück, dass es noch Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der neuen Gesellschaftsform gibt. Das FlexCo-Gesetz habe nur 20 Paragrafen. In vielen Punkten werde lediglich auf das GmbH-Recht verwiesen. Sehr wenig sei explizit geregelt, meint Zwick. Für manche sei das ein Grund, sie nicht zu nehmen.
Erklärungsbedarf
Daneben hätten sich auch viele Start-ups für die GmbH entschieden, weil bei der FlexCo wegen ihrer Neuheit bei ausländischen Investoren Erklärungsbedarf bestehe. Zwick: „Die GmbH kennen auch US-Investoren, die FlexCo muss man erst erklären.“
Dass die Aufsichtsratspflicht bei der FlexCo früher einsetze – wenn Unternehmen eine Umsatzschwelle von 10 Mio. Euro oder eine Mitarbeiterzahl von 50 im Jahresschnitt erreichen – sei hingegen für Gründer wenig praxisrelevant. Viele der innovativen, jungen Unternehmen hätten ohnehin einen Beirat, erläutert Zwick: „Ich seh das nicht als Nachteil.“
Dass im vergangenen Jahr Tausende GmbHs, aber nur einige Hundert FlexCos gegründet worden seien, habe aber auch den Grund, dass viele GmbHs Konzerngesellschaften seien, also als Teil eines Konzerns gegründet werden: „Die haben meist nur einen oder zwei Gesellschafter, da brauch ich keine FlexCo.“
Aber auch die neue Gesellschaftsform sei zu 90 Prozent eine GmbH. Die Zusatzfeatures, etwa das genehmigte Kapital oder stimmrechtslose Anteile, hätte man genauso gut ins GmbH-Recht schreiben können, meint der Rechtsexperte. Eine neue Rechtsform zu schaffen, habe aber einen anderen Publicity-Wert. Er hält es auch für möglich, dass die beiden Rechtsformen wieder zu einer zusammengeführt werden könnten.
Die Umwandlung von bestehenden GmbHs in FlexCos ist bisher auf breiter Basis jedenfalls nicht eingetreten. „Die Flucht aus der GmbH ist ausgeblieben“, sagt Zwick.
Höheres Insolvenzrisiko
Gläubigerschützer sehen im Zusammenhang mit der neuen Rechtsform durch das niedrigere Mindestkapital auch ein höheres Insolvenzrisiko. Auch die Haftungsmasse für Gläubiger werde dadurch verringert, sagt Andreas Krassnigg, der bei der Creditreform die Auskunftei leitet.
Erste Pleiten gab es bereits. Am 20. Jänner meldete etwa ein im März 2024 als FlexCo gegründetes Gastro-Unternehmen aus dem niederösterreichischen Kottingbrunn Insolvenz an.
Verbesserungsbedarf
Für die FlexCo sieht Rechtsexperte Zwick noch Verbesserungsbedarf. Wenn man etwa eine FlexCo in eine GmbH umwandeln wolle, gebe es im Zusammenhang mit den stimmrechtslosen Anteilen offene Fragen. Die sollte man rasch klären, rät er.
Auch einer eigenen europäische Gesellschaftsform für innovative Unternehmen (Innovative European Company, IEC) kann Zwick viel abgewinnen. Vorgeschlagen hat sie der frühere EZB-Chef Mario Draghi in seinem vielbeachteten Bericht für die EU-Kommision. Das wäre ein Vorteil, müsse aber konsequent europaweit einheitlich umgesetzt werden, sagt Zwick.
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