Firmen erhielten über 2,1 Mrd. Euro Corona-Investitionsprämie

Mehrere Geldscheine in einem weißen Kuvert.
WKÖ-Generalsekretär Kopf ist grundsätzlich zufrieden, sieht aber noch "Optimierungsbedarf".

Vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 konnten Firmen zur Unterstützung während der Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie eine Investitionsprämie beantragen. Davon wurden 242.165 Anträge positiv beschieden, 179.568 davon wurden inzwischen abgerechnet und 2,155 Mrd, Euro ausbezahlt. Rund 500 Großinvestitionen mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von über 20 Mio. Euro Investitionsvolumen können noch abgerechnet werden, so Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP).

"In Summe wurden damit rund 23 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst", betonte der Minister am Mittwoch. Für das kommende Jahr 2024 würden insgesamt 700 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Investitionsprämie: Was genau gefördert wird

Die Basisprämie beträgt sieben Prozent

Die Förderung richte sich an alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. 68,4 Prozent der Anträge entfielen laut Wirtschaftsministerium auf Kleinstunternehmen, 17,5 Prozent auf Kleinunternehmen, neun Prozent auf mittlere Unternehmen und 5,1 Prozent auf Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.

Die Basisprämie betrage sieben Prozent, besonders begünstigt seien Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent der Investitionskosten.

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Kopf: "Die Investitionsprämie war eine sehr positive Maßnahme"

Lob für die Förderung kam von Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf - mit Einschränkung. "Die Investitionsprämie war eine sehr positive Maßnahme, durch die die Betriebe eine Vielzahl an Investitionen tätigen konnten. Der nachgefolgte Investitionsfreibetrag gab ebenfalls positive Impulse, die aber noch verbessert werden sollten", meinte er und mahnte eine "Optimierung" ein. 

Wichtig sei, dass auch Digitalinvestitionen begünstigt würden. Außerdem bräuchte es höhere Freibetragssätze. Zusätzlich sollten beim Freibetrag die Schwelle der Investitionsvolumina von derzeit einer Million auf mindestens zehn Millionen Euro erhöht werden.

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