Negativzinsen sind in der Mentalität der Österreicherinnen und Österreicher nicht verankert. Gebühren rein dafür zu zahlen, Geld auf der Bank liegen zu haben, erscheint unlogisch. Und doch gibt es genau dieses Verwahrentgelt, wie es die Banken gerne liebevoller nennen, seit einigen Jahren. In Österreich allerdings nur für Firmenkunden, für Privatkunden ist das Kraft eines OGH-Urteils nicht möglich (anders als etwa in Deutschland).
Kürzlich hat die Europäische Zentralbank EZB aber angekündigt, im Juli und September den Leitzins anheben zu wollen. Der ist der Grund für die Negativzinsen: Denn die Banken müssen angesichts des Leitzinses von 0,0 Prozent ihrerseits Geld an die EZB zahlen, damit sie Geld aus Spareinlagen dort parken dürfen – eine Art Strafzinsen für Bankeinlagen. Genau -0,5 Prozent sind das, und diese Kosten geben die Banken wo möglich an ihre Firmenkunden weiter. Die erste Bank in Österreich, die offiziell bestätigte, Negativzinsen zu verlangen, war die Oberbank Mitte 2020. Zahlreiche weitere Banken haben es ihr gleichgetan.
Eine Anhebung des Leitzinses der EZB wird nun aber wohl auch die Negativzinsen der Vergangenheit angehören lassen. In Deutschland haben erste Banken bereits angekündigt, die Verwahrentgelte wieder abzuschaffen.
Banken sind abwartend
Der Tenor unter den österreichischen Banken nach einem Rundruf des KURIER: Man warte die Entwicklungen jetzt ab und werde dann entsprechende Anpassungen vornehmen bzw. den Effekt „zeitnah weitergeben“, wie es etwa von der Unicredit Bank Austria heißt. „Die oberhalb einer Freibetragsgrenze von 100.000 Euro verrechnete Verwahrgebühr ist ident mit dem EZB-Einlagensatz. Sollte sich der Zinssatz ändern, geben wir diesen zeitnah an unsere Kund:innen weiter“, heißt es etwa von der Erste Bank.
Nach wie vor müssen die Banken aber bei der EZB für die Spareinlagen zahlen, konkret 0,5 Prozent Zinsen. Diese werden an die Firmenkunden weitergegeben. Wobei jede Bank betont, unterschiedliche Geschäftsbeziehungen mit den Firmenkunden unterschiedlich zu bewerten – so kann die Höhe des Entgelts bzw. der Negativzinsen variieren.
Banken bleiben vage
Auch was den Zeitpunkt angeht, an dem die Auswirkungen der Zinsschritte der EZB an die Firmenkunden weitergegeben werden, blieben die Banken vage. Möglicherweise werde ein guter Zeitpunkt der Quartalsabschluss sein, hieß es von der Volksbank – auch bei der Einführung der -0,5 Prozent Strafzinsen, die an die EZB gezahlt werden müssen, habe man zeitverzögert diese Zahlungen an die Kunden weitergegeben, so ein Sprecher. Kontaktiert hat der KURIER neben den genannten Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, Raiffeisenlandesbank OÖ und Bawag.
Vereinbarungssache
Aus diesem und vergangenen KURIER-Rundrufen ging hervor, dass der Sockelbetrag, ab dem Negativzinsen von Firmenkunden eingehoben werden, variiert – manche Banken erheben die Zinsen schon ab einer Einlage von 15.000 Euro, andere ab 100.000 Euro. Viele Banken betonen, dass sie mit ihren Firmenkunden auch je nach Intensität der Geschäftsbeziehung unterschiedliche Vereinbarungen zum Ausmaß der Verwahrentgelte getroffen haben.
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