Ex-Wirecard-Boss Braun will für fast nichts zuständig gewesen sein

Ein Mann mit Brille und dunklem Rollkragenpullover blickt in die Kamera.
Richter Markus Födisch nahm ehemaligen Vorstandschef von Wirecard ins Kreuzverhör.

Im Strafprozess um den mutmaßlichen Milliarden-Betrug beim Zahlungsdienstleister Wirecard ging es am Mittwoch ans Eingemachte. Richter Markus Födisch setzte den Prozess mit der Befragung des ehemaligen Vorstandschefs Markus Braun fort. Doch der Österreicher Braun gab zu Beginn noch eine „ergänzende Erklärung“ ab. Braun sagte, dass er im Frühjahr 2020 kurz vor dem Zusammenbruch des Konzerns den Vorstand umbauen und den für das Asiengeschäft verantwortlichen Vorstand Jan Marsalek und einen weiteren Kollegen ablösen wollte. Sie sollten durch zwei externe Manager ersetzt werden. Braun führte laut Handelsblatt und Wirtschaftswoche aus, dass er das wohl nicht geplant hätte, wenn er gewusst hätte, dass auf Treuhandkonten 1,9 Milliarden Euro des Asiengeschäfts fehlten.

Braun, Ex-Chefbuchhalter E. und Ex-Dubai-Statthalter Oliver B. wird bandenmäßigen Betrug vorgeworfen. Jan Marsalek ist auf der Flucht und wird in Russland vermutet.

Wirecard soll in Ländern, in denen sie keine Lizenz für Zahlungsdienstleistungen hatte, Geschäfte über Drittpartner abgewickelt haben. Es ging vor allem um Porno und Poker.

Das Ausfallsrisiko dieser Zahlungsgeschäfte wurde angeblich mit gesagten Treuhandgeldern abgesichert. Dem Richter ist in den Akten aufgefallen, dass Wirecard in all den Jahren keinerlei Ausfall ausgleichen musste. Und wenn der Richter Braun über bestimmte Firmenbereiche und -vorgänge befragte, sagte Braun, er sei dafür nicht zuständig gewesen bzw. er habe den Aussagen der Zuständigen vertraut.

Im Juni 2020 stellte sich bei einer Sonderprüfung des Wirtschaftsprüfers KPMG heraus, dass die Milliardensummen auf den Treuhandkonten nicht existierten. Trotzdem hatte Wirecard per Ad-hoc-Mitteilung verlautbart, dass KPMG keine Belege für eine Bilanzmanipulation gefunden habe und man eine Korrektur der Bilanzen nicht für nötig erachte. Laut Richter Födisch habe aber genau das Gegenteil der Ad-hoc-Mitteilung zugetroffen.

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