Europa führt die Sammelklage ein

Gerichtsverhandlungen nur noch in allernotwendigsten Fällen
Verbraucherschutzverbände haben vor Gericht nun gute Karten

Ob VW-Skandal, Meinl-Europan-Land-Krimi oder der Anlagebetrugsfall AvW – die Konsumentenschützer und Anlegeranwälte fordern schon seit vielen Jahren die Einführung von Sammelklagen. Auf europäischer Ebene ist man sich jetzt einig, die Sammelklage kommt fix: Künftig können Verbraucher in der EU ihre Rechte in derlei Fällen deutlich besser durchsetzen, in allen 27 Staaten wird die Möglichkeit einer Massenschadensklage eingeführt.

Binnen zwei Jahren muss die Sammelklage in nationales österreichisches Recht umgesetzt werden. Dann können Konsumentenschutzverbände wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Massenschadensfällen stellvertretend für die Betroffenen klagen.

„Aus Verbrauchersicht ein Meilenstein“, sagt Petra Leupold, Expertin für kollektiven Rechtsschutz und Leiterin der VKI-Akademie. „Der EU-Gesetzgeber hat spät, aber doch die Konsequenzen aus dem VW-Skandal gezogen, der die Defizite in der Rechtsdurchsetzung erneut schonungslos aufgezeigt hat und verbessert den Zugang zum Recht für Verbraucher klar.“ Die Richtlinie sieht vor, dass Verbraucherverbände für geschädigte Verbraucher auf Leistung bzw. Schadenersatz klagen können.

„Wenn eine Kosten-Nutzen-Analyse aufseiten großer Unternehmen zum Ergebnis führt, dass sich Rechtsbruch mangels Durchsetzbarkeit von Ansprüchen Betroffener wirtschaftlich lohnt, liegt das weder im Interesse der Konsumenten noch im Interesse all jener Unternehmer, die sich an die Regeln halten“, sagt Leupold. Künftig sind Sammelklagen auch bei Verletzung des Datenschutzes, im Zusammenhang mit Reisen und mit Finanzdienstleistungen möglich. KM

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