EU will Rechte der Fluggäste schmälern
Seit 2005 verschafft die Fluggastrechte-Verordnung Entschädigung bei Verspätungen und Ausfällen. Jetzt arbeitet die EU-Kommission an einer Neufassung – zum Wohl der Passagiere, wie sie verspricht. Doch Kritiker warnen vor einer massiven Aufweichung der Rechte.
Geht es nach der Kommission, sollen die EU-weiten Garantien künftig nicht nur für Direkt-, sondern auch für Anschlussflüge gelten. Außerdem sollen Kunden den Rückflug auch dann nutzen dürfen, wenn sie den Hinflug haben verfallen lassen. (Oft ist dies billiger als ein teurer Einzelflug, weswegen sich die Airlines dagegen wehren.)
Doch neben diesen Ausweitungen der Fluggastrechte sind offenbar auch deutliche Einschränkungen geplant: So sollen Passagiere künftig je nach Streckenlänge erst nach fünf, neun oder zwölf Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben. Ein Rückschritt, kritisiert die Arbeiterkammer: Derzeit gelte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes eine Verspätung von drei Stunden als relevant – unabhängig von der Streckenlänge.
Kein Geld bei Defekt
Bei „außergewöhnlichen Ereignissen“ (etwa Aschewolken) soll der Anspruch auf Hilfsleistungen nach drei Tagen enden. Verpflegung und Hotel – derzeit ohne Deckel – sollen auf 100 Euro pro Tag beschränkt werden.
Technische Defekte – bisher Betriebsrisiko der Fluglinien – sollen künftig als „außergewöhnliche Umstände“ zählen. Damit müssten die Airlines keine Entschädigung mehr bezahlen.
Der europäische Fahrgast-Dachverband EPF warnt, dass durch die Änderungen drei Viertel der Passagiere, die derzeit Ausgleichszahlungen erhalten, künftig leer ausgehen würden.
Die Pläne der Kommission könnten frühestens nächstes Jahr in Kraft treten – vorausgesetzt, die EU-Staaten und das Parlament stimmen zu. Verkehrsministerin Doris Bures sagt, dass Österreich nicht mitziehen will und bereits schriftlich Kritikpunkte bei der Kommission deponiert habe. Bures verweist darauf, dass sowohl die Zahl der Passagiere als auch jene der Beschwerden ständig steigen – „da sollten wir die Passierrechte stärken und nicht verschlechtern“.
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