EU will Kartellverfahren gegen russische Gazprom einstellen

Russischer Energiekonzern kann Bedenken durch Zusagen ausräumen.

Der Streit zwischen den EU-Kartellwächtern und dem russischen Energiekonzern Gazprom steht vor einer Lösung. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte am Montag, Gazprom könne durch die Verpflichtungszusagen die uneingeschränkte Lieferung von Gas in Mittel- und Osteuropa zu wettbewerbsbestimmten Preisen ermöglichen. Dies sei eine "zukunftsorientierte Lösung".

Knackpunkt

Brüssel hatte Bedenken geäußert, dass Gazprom Großhändlern und einigen gewerblichen Abnehmern in acht EU-Staaten - Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn - in seinen Lieferverträgen territoriale Beschränkungen aufzwingt. Gazprom habe sich nun verpflichtet, sämtliche vertraglichen Hindernisse für den freien Gashandel auf den mittel- und osteuropäischen Märkten beseitigen.

Gazprom habe ferner zugesagt, aktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Integration der Märkte zu verbessern. Dabei geht es um die Beseitigung der Marktsegmentierung, die Erleichterung der Netzkopplungen mit Bulgarien, Möglichkeiten zur Steigerung der Gasverkäufe in die baltischen Länder und Bulgarien, ferner werde es keine systematisch überhöhten Preise für Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Polen geben dürfen.

EU will Kartellverfahren gegen russische Gazprom einstellen
European Competition Commissioner Margrethe Vestager holds a news conference at the EU Commission's headquarters in Brussels, Belgium March 13, 2017. REUTERS/Francois Lenoir
Ehe die Kommission aber über die Verpflichtungszusagen von Gazprom befinde, werde man Stellungnahmen der Abnehmer und anderer Interessenträger einholen und sorgfältig prüfen, so Vestager. Innerhalb der nächsten sieben Wochen sollten die Stellungnahmen eintreffen. Dann zeige sich, ob die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Brüsseler Behörde ausgeräumt seien.

Sollte dies geschehen, werde die Kommission einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Verpflichtungserklärungen für Gazprom für bindend erklärt. Hält ein Unternehmen sich nicht daran, kann die Kommission gegen das Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen, ohne einen Verstoß gegen die Kartellvorschriften feststellen zu müssen.

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