EU: Strengere Auflagen für Lobbyisten

7557 Lobbyisten sind im Transparenzregister der EU in Brüssel angemeldet.

Hochegger, Meischberger oder Strasser - in Österreich hat die Tätigkeit von Lobbyisten mehr als nur einen schalen Beigeschmack. Innerhalb Europas gelten Brüssel und Strasbourg als die größten Drehscheiben für Lobbyisten - in diesen Städten sitzen die EU-Kommission und tagt das Europäische Parlament.

Insgesamt 7557 Organisationen haben sich bisher im sogenannten Lobbying-Transparenzregister der EU angemeldet, davon sind 3734 In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände; 1926 sind Nicht-Regierungsorgansationen, 957 PR-Barater und Anwälte, 41 sind Religionsgemeinschaften; und der Rest (342) sind diverse kommunale, regionale und öffentliche Einrichtungen. Fakt ist: Die Eintragung erfolgt bisher freiwillig.

Heute, Dienstag, haben die EU-Kommission und das Europäische Parlament bekanntgegeben, dass die Auflagen für "Lobbyisten" verschärft wurden. In Zukunft müssen Interessenvertreter ihre Beteiligung in EU-Ausschüssen, Foren, Arbeitsgruppen oder ähnlichen Gremien im neuen Transparenzregister“ angeben. Diese überarbeitete Version des Registers erhöht die Anforderungen zur Auflistung von geschätzten Lobby-Kosten für alle Registrierten, so die EU-Kommission. Andererseits ermöglicht diese "zweite Generation" eine vereinfachte Registrierung, bei der die Benutzer Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt werden.

Gestrafftes Beschwerdeverfahren

"Mit dem gestrafften Melde- und Beschwerdeverfahren können möglicherweise irreführende Informationen besser und effizienter kontrolliert werden", heißt es weiter. "Zudem werden neue Anreize geschaffen, um den Mehrwert einer Registrierung zu steigern, wie etwa die verpflichtende Registrierung für all jene Organisationen und Einzelpersonen, die an Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektoren interessiert sind oder bei Anhörungen des Europäischen Parlaments das Wort ergreifen möchten."

Verpflichtendes Register geplant

Zugleich wurde die Benutzerfreundlichkeit der Website, die als Schnittstelle zur Öffentlichkeit dienen soll, verbessert. Mit der Inbetriebnahme des neuen Registers wird eine im April 2014 unterzeichnete Vereinbarung umgesetzt, heißt es weiter. In einem nächsten Schritt soll ein verpflichtendes Lobbyistenregister kommen. Die EU-Kommission unter Präsident Juncker will 2015 einen eigenen Vorschlag dafür vorlegen, das auch die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat umfassen soll. Der Erste Vizepräsident Timmermans wurde mit der Ausarbeitung dieses Vorschlags betraut.

Im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister sind mit Stichtag 27. Jänner 2015 exakt 249 Unternehmen, Organisationen und Beraterfirmen gelistet. Denn: Seit Jänner 2013 müssen sich Lobbying-Unternehmen, Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände in das automationsunterstützte Lobbying- und Interessenvertretungs-Register des Bundesministeriums für Justiz eintragen. Auch die Namen der Mitarbeiter müssen angeführt werden. Das Register ist in wesentlichen Teilen öffentlich einsehbar. In einem nur "eingeschränkten zugänglichen Teil des Registers" sind für jeden Lobbying-Auftrag auch die Auftraggeber und der vereinbarte Aufgabenbereich zu erfassen.

"Die mit Lobbying oder der Interessenvertretung befassten Personen und Rechtsträger sind verpflichtet, die im zweiten Abschnitt des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes (LobbyG) definierten Mindeststandards einzuhalten", heißt es auf der Homepage. "Dazu zählen beispielsweise, dass bei jedem erstmaligen Kontakt mit einem Funktionsträger die Aufgabe, Identität und spezifische Anliegen offen zu legen sind, und dass auf Funktionsträger nicht unlauterer oder unangemessener Druck ausgeübt wird."

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