EU-Sammelklage sieht nur Hauch von US-Rechten vor

EU-Sammelklage sieht nur Hauch von US-Rechten vor
Kommissionsvorschlag für mehr Verbraucherschutz: Wirtschaft warnt vor Klageindustrie und "amerikanischen Verhältnissen".

Der Dieselskandal illustriert gut die rechtlichen Unterschiede: In den USA musste VW die Autokäufer finanziell entschädigen. In der EU schauten diese (bis auf Software-Updates) durch die Finger. Sie habe sich da „sehr unwohl“ gefühlt, jetzt gehe es ihr besser, sagte EU-Kommissarin Vĕra Jourová am Mittwoch, als die Kommission ihre Richtlinie für EU-weite Sammelklagen vorstellte. Der Kunde soll dadurch Schadenersatz, Ersatz oder Reparatur erhalten. Ein Klagsfall könnte etwa Facebooks Datenmissbrauch sein.

Industrielobbys warnten prompt vor amerikanischen Verhältnissen, wo findige Anwälte Firmen mit teils abstrusen Massenklagen im Milliardenwert erpressen. „Wir haben sehr sorgfältig geprüft, um das zu vermeiden“, sagte Jourová. Tatsächlich bleibt der EU-Vorschlag weit hinter den US-Möglichkeiten zurück: Klagen dürfen nur Verbraucherorganisationen oder zugelassene Non-Profit-Institutionen. Ein nationales Gericht muss einen Rechtsverstoß festgestellt haben. Dem Verbraucher wird nur der tatsächliche Schaden ersetzt; der Klagsfinanzierung durch Dritte sind Grenzen gesteckt. Die WKO stößt sich an der Strafhöhe: im Extremfall wären vier Prozent des Jahresumsatzes möglich.

Kommentare