EU prüft Kehrgebiete der Rauchfangkehrer

Rauchfangkehrerin über den Dächern Wiens.
Fall des Gebietsschutzes würde zu mehr Konkurrenz führen. Für Verbraucher würde es teurer werden, meint ein Branchenvertreter.

Bisher dürfen Rauchfangkehrer nur in einem bestimmten Gebiet ihrer Arbeit nachgehen. Dieser Gebietsschutz könnte aber fallen. Denn der Oberste Gerichtshof will den Europäischen Gerichtshof (EuGH) fragen, ob der Gebietsschutz der Rauchfangkehrer gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU verstößt.

Der Fall des Gebietsschutzes würde zu mehr Konkurrenz in der Branche führen. Für Verbraucher würde das aber nicht günstigere Preise, sondern im Gegenteil eine Verteuerung bedeuten, meint zumindest Michael Verderber, stellvertretender Bundesinnungsmeister in der Wirtschaftskammer. Die Rauchfangkehrer könnten dann nicht mehr von Haus zu Haus in einer Straße gehen, was ihre Fahrtkosten in die Höhe treiben würde, argumentiert der Branchensprecher. Verderber geht davon aus, dass der EuGH die österreichische Regelung nicht kippen wird, weil Rauchfangkehrer auch sicherheitsrelevante Aufgaben übernehmen. Es müsse für die Behörde nachvollziehbar sein, wer für ein Gebäude verantwortlich ist.

Die Zweifel der Höchstrichter, ob die aktuelle Regelung EU-rechtskonform ist, gehen auf einen Fall in Kärnten zurück. Ein Rauchfangkehrer hatte einen Konkurrenten auf Unterlassung geklagt, der außerhalb seines Kehrgebietes Aufträge angenommen hat. In den Vorinstanzen bekam der Kläger Recht, weil der Beklagte durch den Verstoß gegen die Gewerbeordnung einen Wettbewerbsnachteil gegenüber rechtstreuen Mitbewerbern erlangt hatte.

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