Europäischen Betriebsräten wird der Rücken gestärkt

Ein Mann befestigt eine Europaflagge hinter mehreren bemalten Leinwänden mit gelben Sternen.
Konzernübergreifende Arbeitnehmer-Mitbestimmung in der EU bisher in 900 Unternehmen etabliert. Auch in heimischen Unternehmen.

Die Europäische Kommission will die Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern in EU-weit tätigen Konzernen stärken und präsentierte kürzlich ihre Vorschläge dazu. 

Die Richtlinie für Europäische Betriebsräte (EBR) wurde zuletzt 2009 überarbeitet. Derzeit gibt es in etwa 900 von 2.500 EU-weit tätigen Unternehmensgruppen entsprechende Euro-Betriebsräte. Ein Beispiel ist die UniCredit, wo auch ein Österreicher viel mitzureden hat. 

Zwei Mal im Jahr fliegt Adi Lehner von Wien nach Mailand, um an einer wichtigen Versammlung teilzunehmen. Der Zentralbetriebsrat der UniCredit Bank Austria AG ist einer von 30 europäischen Betriebsräten der italienischen Bankengruppe – und sitzt selbst im Präsidium. Jeweils im Frühjahr und Herbst findet eine Vollversammlung der Arbeitnehmervertreter statt, bei der mit dem Top-Management wichtige Personalagenden behandelt werden. „Es sind Betriebsräte aus 13 Ländern anwesend, Österreich hat zwei Mandate“, berichtet Lehner dem KURIER.

Ein Mann mit Brille, Anzug und blauer Krawatte sitzt an einem Tisch.

Bank-Austria-Betriebsrat Adi Lehner

Bei der Vollversammlung werden Regelungen beschlossen, die dann konzernweit gültig sind. Dabei stellt sich meist heraus, dass aufgrund unterschiedlicher Gesetze einzelne EU-Länder günstigere Regelungen haben als andere. Als Beispiel nennt Lehner Mindeststandards beim Homeoffice – „in Österreich haben wir da sehr großzügige Regelungen“ – ethische Fragen rund um den Verkauf oder das Thema Ausbildungszeit als Arbeitszeit. Wichtig ist: Es können nur bessere Regelungen getroffen werden als das jeweilige nationale Arbeitsrecht vorsieht.

„Ich halte den Europa-Betriebsrat für ein wertvolles Instrument, das vom Top-Management durchaus ernst genommen wird“, so Lehner. Auch der gegenseitige Austausch und die Solidarität sei sehr wichtig.

Die Voraussetzungen für einen EBR

In Konzernen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sind, kann schon seit 1994 ein Europäischer Betriebsrat (EBR) eingerichtet werden. Unternehmen müssen dafür mehr als 1.000 Beschäftigte haben und an mindestens zwei Standorten in mehreren EU-Ländern mehr als 150 Mitarbeiter. Derzeit haben rund 900 von 2.500 möglichen EU-weit tätigen Unternehmensgruppen einen EBR eingerichtet, jährlich kommen 30 bis 40 neue dazu. In Österreich haben alle großen Banken, viele Industriebetriebe oder etwa die Strabag einen EBR. Die Rechtsgrundlage dafür wurde zuletzt 2009 überarbeitet.

Informations- und Konsultationsrechte sollen verbessert werden

Um die Mitbestimmungsrechte zu stärken, präsentierte die EU-Kommission kürzlich einen neuen Vorschlag. Wichtigster Punkt darin ist die Verbesserung der Informations- und Konsultationsrechte. So müssen Euro-Betriebsräte über transnationale Entwicklungen konsultiert werden, bevor eine Entscheidung auf Unternehmensebene gefällt wird. Transnational heißt, dass Arbeitnehmer in mehr als einem Land betroffen sind, etwa bei konzernweitem Jobabbau. Weiters sieht der Vorschlag vor, dass bei der Bestellung des Betriebsrates auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis zu achten ist. Bei der UniCredit übernahm kürzlich eine Frau den Vorsitz im EBR.

Ein Mann mit Brille spricht in ein Mikrofon unter einem roten Zelt.

ÖGB-Chef Wolfgang Katzian ist auch Präsident des Europäischen Gewerkschaftsbundes

Einheitliche Sanktionen

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian, der auch Präsident des europäischen Gewerkschaftsbundes ist, begrüßt den Vorschlag, vermisst aber einheitliche Vorgaben für Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Derzeit unterscheiden sich diese von Land zu Land. „Besser wäre es, einheitliche Sanktionen in Höhe von 2 Prozent des weltweiten Umsatzes festzulegen“, so Katzian. Nachschärfen müsse man auch bei der Vertraulichkeit. Es müsse klare Leitlinien geben, welche Informationen die Unternehmensleitung als vertraulich einstufen kann.

anita staudacher

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