EU-Beamte sollen Krisen-Steuer zahlen
In Brüssel sind diese Woche die Verhandlungen zur Reform des EU-Beamtenstatuts gestartet. Dieses steht seit Jahren unter Beschuss, weil Privilegien, aber auch die jährlichen Gehaltssteigerungen als völlig überhöht kritisiert werden. Bis Jahresende soll die Reform verabschiedet werden.
Das Statut betrifft die rund 50.000 EU-Beamten, die EU-Richter, die Kommissare und deren Präsident, den ständigen EU-Ratspräsidenten und alle Europa-Abgeordneten, die aus dem EU-Budget bezahlt werden. Bisher gilt eine Regelung aus dem Jahr 2002, wonach der durchschnittliche Prozentsatz der Gehaltserhöhungen von Beamten in acht EU-Staaten im Folgejahr für EU-Beamte automatisch gilt.
Im Krisenjahr 2009 betrug die automatische Erhöhung satte 3,7 Prozent. Doch die EU-Regierungen weigerten sich, das zu zahlen und erhöhten die Gehälter der EU-Bediensteten nur um 1,85 Prozent. Die Kommission klagte daraufhin den Rat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – und gewann. Ein weiters Verfahren dazu ist beim EuGH noch anhängig, ein Urteil wird demnächst erwartet.
Im EU-Parlament, wo eben die erste Verhandlungsrunde für neue Regeln stattfand, fordern die Abgeordneten harte Einschnitte. EU-Parlamentarierin Evelyn Regner will, dass die größer werdende Gehaltsschere bei den Beamtengehältern nicht weiter vergrößert wird. Es geht dabei um die Schere zwischen unteren Beamteneinkommen und den Gagen der Beamten-Elite. Regner verlangt eine „Solidaritätsabgabe von sechs Prozent auf alle EU-Gehälter“, die dem EU-Budget zugutekommen soll.
Umkämpft sind auch die Privilegien der EU-Beamten. Vielen Beamten stehen 16 Prozent des Gehalts als Auslandszulage zu, sie dürfen mit 70 Prozent des Letztbezugs in Pension gehen, Frührente gibt es ab 55 Jahren. „Das wird im Rahmen der nächsten Finanzperiode von 2014 bis 2020 geändert“, erklärt der zuständige EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski, „Arbeitszeit und Pensionsalter der Beamten werden steigen.“ Geplant ist eine 40-Stunden-Woche (statt 37,5) und eine Anhebung des Pensionsantrittsalters von 63 auf 65 Jahre für beide Geschlechter.
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