Erhöhung der Richtwertmieten: Jetzt auch Bestandsverträge betroffen

Erhöhung der Richtwertmieten: Jetzt auch Bestandsverträge betroffen
Richtwerte für Neuverträge schon im April gestiegen - Bestandsverträge zogen per 1. Mai nach - Erhöhung um rund 8,5 Prozent.

Nach der gesetzlichen Anpassung der Richtwertmieten für Neuverträge im April haben sich per 1. Mai auch die Werte für Bestandsverträge erhöht. Die davon erfassten Mieterinnen und Mieter müssen nun mit einer Steigerung ihrer Miete von rund 8,5 Prozent rechnen.

Der Anstieg betrifft österreichweit rund 380.000 Haushalte, davon 270.000 in Wien, wie die Arbeiterkammer (AK) zuletzt vorrechnete. In der Inflationsrate wird sich diese Erhöhung aber frühestens im August niederschlagen.

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Die Richtpreismieten werden nicht direkt in den Verbraucherpreisindex eingerechnet, sondern finden ihren Weg dorthin erst über die quartalsweisen Mikrozensus-Erhebungen. Damit werden diese Daten erst bis Ende Juni erhoben und bis sie verarbeitet und in der Statistik berücksichtigt werden, ist es August oder manchmal auch September, so Wifo-Experte Josef Baumgartner zur APA.

Baumgartner erinnert zugleich daran, dass angesichts der hohen Inflation und der häufig üblichen Wertsicherungsklauseln auch andere Mieterhöhungen anstehen und erst mit der Zeit in die Inflationsrate einfließen.

Kritik an der Regierungspolitik

Die FPÖ nahm die gesetzliche Anpassung am Dienstag zum Anlass, Kritik an der Regierungspolitik zu üben. "ÖVP-Bundeskanzler Nehammer fabuliert über Eigentumsbildung und treibt die Menschen mit seiner desaströsen Wohnpolitik in die Armut. Das ist an Zynismus kaum zu überbieten", so FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl in einer Aussendung.

Veröffentlicht wurden die Änderungen für April schon Ende März im Bundesgesetzblatt. Auf eine gesonderte Kundmachung für die ab Mai greifenden Erhöhungen verzichte man, hieß es aus dem Justizministerium zur APA.

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