Welche Richtwertmieten erst im Mai steigen und welche Wohnungen noch teurer werden

Welche Richtwertmieten erst im Mai steigen und welche Wohnungen noch teurer werden
Mit 1. April hat die Regierung die Richtwerte um 8,6 Prozent erhöht, bestehende Mietverhältnisse steigen erst ab Mai.

Rund 374.000 Mieten werden in den kommenden Wochen empfindlich teurer.

Da die türkis-grüne Koalition sich - wie berichtet - nicht auf eine Mietkostenbremse einigen konnte, steigen die sogenannten Richtwertmieten (Altbauten, die vor dem 1.7. 1953 errichtet wurden/Gemeindebauwohnungen, deren Verträge nach dem 28.2.1994 abgeschlossen und mit Richtwertmietzins vereinbart wurden - und zwar mit 1. April um 8,6 Prozent.

Grund dafür ist die gesetzlich festgelegte automatische Anpassung der Mieten an den Verbraucherpreisindex (VPI). 

Schlagend wird die Erhöhung jetzt für all jene, die einen Mietvertrag abschließen. Für all jene, die bereits in einer Wohnung mit Richtwertmiete leben, steigt der Mietzins frühestens mit 1. Mai.

Laut Mietervereinigung darf das Erhöhungsschreiben "frühestens mit Wirksamwerden der neuen Richtwerte abgeschickt werden und muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin bei dem Mieter/der Mieterin ankommen". Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwirksam; kommen die Vorschreibungen zu spät an, so verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat.

    Entwicklung der Richtwertmieten

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