Erbschaften zu regeln ist nie einfach. Emotionen und Vernunft vermischen sich und oft kommt es zu Streitigkeiten unter den Nachkommen. Genau das Gegenteil von dem, was die Erblasser ursprünglich beabsichtigt hatten. Deshalb sollte man sich so früh wie möglich mit dem Thema Erbschaft beschäftigen, wie Guido Küsters, zertifizierter Finanzberater, im Gespräch mit dem KURIER erklärt. „Bei dem Thema gibt es keine Altersgrenze nach unten“, meint der Experte. „Jedoch können sich die Lebensumstände laufend ändern. Man hat mit 40 vielleicht andere Prioritäten als mit 60 oder 80“, sagt Küsters.
Deshalb empfiehlt der Finanzberater, der auch geschäftsführender Vorstand des gemeinnützigen Verbands „Financial Planners“ ist, so früh wie möglich eine Familienkonferenz einzuberufen: „Dann kann man auch Bedürfnisse vom Lebenspartner, aber auch die der Kinder abklären.“ Eines von vielen Praxisbeispielen, die der Experte nennen kann: Oft bestehe beispielsweise von einem Kind Interesse am Elternhaus, das zweite Kind möchte aber etwa wegziehen und benötigt gar kein Haus am Heimatort. Wenn dies früh genug klar ausgesprochen werde, könne man frühzeitig planen und für alleine eine zufriedenstellende Lösung finden.
Hat man sich dann geeinigt, empfiehlt sich jedenfalls ein Gang zum Notar. „Gerade bei größeren Vermögenswerten kann aber auch im Vorfeld eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Finanzberater empfehlenswert sein“, berichtet Küsters. Zu empfehlen sei jedenfalls ein Testament, in dem der Wille des Erblassers zum Ausdruck kommt. Dieses werde dann am besten beim Notar unterzeichnet, „damit es rechtlich nicht anfechtbar ist“, sagt Küsters.
Bei besonderen Umständen wie etwa Patchworkfamilien muss man besonders viel berücksichtigen, weshalb sich eine Beratung erst recht lohne. Aber auch, wenn ein Unternehmen vererbt werden soll, müssen im Vorfeld Fragen geklärt werden. Etwa, ob überhaupt Interesse der Kinder besteht, den Betrieb der Eltern weiterzuführen: „Wenn etwa ein Kind Interesse hat, kann das andere mit anderen Vermögenswerten befriedigt werden.“ Möglich wäre es auch, dass ein Kind wertmäßig etwas weniger bekomme: „Dafür hat ein Erbe beispielsweise im Gegenzug sichere Vermögenswerte wie etwa eine Immobilie“.
Mediator einschalten
In jedem Fall sollte man das Thema Tod und Erbschaft nicht für ewig ignorieren, weil es schließlich alle betreffen wird. Denn wenn nichts geregelt wird und es zum Erbfall kommt, endet dies oft „in Streitereien und empfundener Ungerechtigkeit“, weiß der Experte von vielen Fällen aus der Praxis zu berichten: „Dann hilft nur noch ein offenes Gespräch.“ Wenn die Situation verfahren ist, hilft oft dann auch noch ein Mediator, der von außen kommt und eine unabhängige Position einnimmt.
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