Einlagensicherung: Was sich ändert

Einlagensicherung: Was sich ändert
Aus fünf Systemen wird eins, Banken legen Geld zur Seite. Staatsrückzug schon lange fix.

Änderungen bei der Einlagensicherung sorgen für Verwirrung: Anlass ist eine EU-Richtlinie von Juni 2014, die alle Mitgliedstaaten bis 3. Juli 2015 umsetzen müssen. In Österreich liegt dafür nun der Gesetzesentwurf vor.

AK NÖ hat Bedenken

Wenn sich der Staat aus den Sicherungssystemen zurückzieht, könnte das „Millionen kleiner Sparer in Österreich Sorgen bereiten“, befürchtete daraufhin die Arbeiterkammer Niederösterreich in einer Aussendung.

Einlagensicherung: Was sich ändert

Dabei war dieser Schritt war allerdings von Anfang an so geplant. Es sei nur medial zur Überraschung stilisiert worden, sagte BKS-Vorstandschefin Herta Stockbauer am Montag vor Journalisten. Die einzige Überraschung aus Ihrer Sicht: „Dass es letztendlich doch auf eine einheitliche Einlagensicherung hinausläuft. Es gab ja Bestrebungen, alle fünf bisherigen Systeme aufrecht zu erhalten“, erklärte die Bankerin.

Was ändert sich konkret?

Bisher gab es in Österreich fünf gesonderte Einlagensicherungssysteme: für die Aktienbanken, die Landeshypotheken-Banken, für den Raiffeisen-Sektor, die Volksbanken und die Sparkassen. Nur wenn ein Sektor überfordert gewesen wäre, hätte ein anderer einspringen müssen. Die Banken standen jeweils für die ersten 50.000 Euro gerade, der Staat deckte die weiteren 50.000 Euro ab. Diese explizite Staatsgarantie entfällt durch den neuen Bankenfonds.

Künftig sind also nur noch die Institute selbst für die Absicherung verantwortlich, der Steuerzahler bleibt außen vor. Allerdings liegt erstmals vorab schon Geld auf dem Tisch: Die Banken müssen nämlich vorab in einen Fonds einzahlen. „Die BKS zahlt jährlich 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen (bis 100.000 Euro, Anm.) in den Fonds ein. Uns kostet das jährlich zwischen 1,5 und 1,7 Mio. Euro“, so Stockbauer. Für riskanter agierende Banken können auch höhere prozentuelle Beiträge anfallen. Über zehn Jahre sollen die heimischen Banken damit rund 1,5 Mrd. Euro aufbringen.

Die Arbeiterkammer-Bedenken kann Stockbauer nicht nachvollziehen: „Ich sehe da keine Verschlechterung.“ Dem Vorwurf, wonach die Banken in der Folge wohl die Gebührenschraube drehen werden, hält sie entgegen, dass sich der Staat zurückziehe, damit am Ende nicht die Steuerzahler belastet werden.

Fonds bei Wirtschaftskammer

Laut Gesetzesentwurf soll die Verwaltung der einheitlichen Einlagensicherung ab 1. Jänner 2019 bei der Wirtschaftskammer angesiedelt sein. Was noch neu ist: Statt nach längstens 20 Tagen muss die Auszahlung an betroffene Sparer künftig bereits nach 7 Tagen stattfinden.

In der Einlagensicherung neu bleibt es bei der gesetzlichen Spareinlagensicherung von 100.000 Euro - und zwar pro Kunde und Bank: Das heißt, ein Kunde kann mehrere abgesicherte Konten mit je 100.000 Euro bei unterschiedlichen Banken haben.

Sollten die Institute in den langen Übergangsphasen mit ihrem neuen Fonds bei großen Sicherungsfällen überfordert sein, wird der Bund sie aber nicht hängen lassen, heißt es. Auch im neuen Bankenabwicklungsgesetz sind gesetzlich gesicherte Einlagen von einer Gläubigerbeteiligung definitiv ausgeschlossen.

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