Einfacheres Crowdfunding: Freude und Bedenken

Einfacheres Crowdfunding: Freude und Bedenken
Volle Prospektpflicht erst ab 5 Mio. Euro: NEOS und Grüne sehen Forderung erfüllt, AK warnt vor Risiken.

Ein gewisses Maß "Rest-Skepsis" bleibt: So recht will Niko Alm (NEOS) noch nicht glauben, dass die von der Regierung präsentierte Neuregelung für Crowdfunding tatsächlich so in Gesetzesform gegossen wird.

Am Donnerstag bringt er einen Initiativantrag im Parlament ein, der Änderungen vorsieht, die jenen der Regierungsideen sehr ähnlich sind. Purer Zufall, sagt Alm zum KURIER: Diesen Gesetzesentwurf habe er in den letzten Monaten ausgearbeitet.

NEOS stimmen zu

Er bringt den Antrag dennoch ein. Das erhalte den Druck aufrecht, die Regierung könne sich ja seiner Vorarbeiten bedienen. Die Ideen seien recht ähnlich - so will auch der Regierungsplan die Vorlage eines vollständigen Kapitalmarktprospektes erst ab fünf Mio. Euro Finanzierungsvolumen (zugleich der EU-weit höchste zulässige Wert) verpflichtend vorschreiben.

Den Segen der NEOS hat dieser Plan: "Wenn das so kommt, werden wir ohne Probleme zustimmen können", sagt Alm, selbst als Gesellschafter an der Crowdfunding-Plattform Conda beteiligt ist.

Lob auch von Grünen

Zustimmung findet dieses Regierungsvorhaben auch bei den Grünen. „Ein erster wichtiger Schritt ist beim Crowdfunding gelungen, die im Wesentlichen den Zügen des Grünen Modells für innovative Finanzierungsmodelle mit BürgerInnenbeteiligung folgt“, sagt Wirtschafts- und Forschungssprecherin Ruperta Lichtenecker.

Arbeiterkammer warnt

Skeptische und kritische Stimmen kommen hingegen aus der Arbeiterkammer. "Es ist mir unverständlich, warum die Schwelle für die Prospektpflicht so stark hinaufschnellt", sagt Silvia Angelo, Leiterin der Wirtschaftspolitik der Arbeiterkammer Wien, zum KURIER.

Diese Schwelle der Prospektpflicht wurde erst 2013 von zuvor 100.000 Euro angehoben, jetzt soll sie von 250.000 Euro gleich auf 5 Millionen Euro steigen. Ab Projekten über 1,5 Millionen Euro soll eine (noch nicht klar ausformulierte) "Prospektpflicht light" gelten, bis 100.000 Euro braucht es nicht einmal ein Informationsblatt.

Angelo sieht diese Erleichterungen aus Sicht des Anlegerschutzes kritisch: "Wir hätten uns einen möglichst hohen Informationsgehalt für die Anleger gewünscht." Sie hat zwar Verständnis dafür, dass ein junges Startup-Unternehmen nicht auf Anhieb eine vom Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz vorlegen kann. Aber: "So ein Unternehmen wird ohnehin nicht gleich diese Millionenbeträge als Finanzierung anstreben."

aws-Förderungen

Das Argument, dass Prospekte prohibitiv hohe Kosten verursachten, weil sie mit Anwälten und Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden müssen, hält Angelo für vorgeschoben. Bei der Förderbank aws gebe es einen Unterstützungstopf zur Ko-Finanzierung von Kapitalmarktprospekten, der bisher nicht ausgeschöpft sei.

Volle Kontrolle

Die Arbeiterkammer wäre überdies dafür, dass Crowdfunding ausschließlich über regulierte Plattformen betrieben wird (statt optional von den Emittenten selbst). Alle Anbieter sollten zudem der Kontrolle der Finanzmarktaufsicht (FMA) unterworfen sein. "Keine Frage, da tummeln sich viele gute Projekte. Aber es gibt auch weniger hehre Absichten", warnt die AK-Expertin.

Wer gründet, setzt auf Crowdfunding oder Crowdinvesting. Diese Finanzierungsformen über viele kleine private Geldgeber ist bei jungen österreichischen Unternehmen in der Startphase beliebt. Während beim Crowdfunding Spenden ans Unternehmen fließen - im Gegenzug gibt es Nutzungsrechte oder Goodies - bekommen die Kleinstinvestoren beim Crowdinvesting Rendite und Unternehmensanteile.

Jetzt soll das Crowdinvesting gesetzlich verankert werden, in der Regierungsklausur haben SPÖ und ÖVP dahingehend Erleichterungen für Gründer in Aussicht gestellt. Bisher mussten diese bereits ab Investitionen von 250.000 Euro der vollen Prospektpflicht nachkommen. Das Prospekt weist die Kennzahlen für die Investoren im Detail aus. Die Erstellung eines Kapitalmarkt-Prospekts kostet mehrere zehntausend Euro, weil Juristen dafür beauftragt werden müssen - viel Geld für Gründer in der Startphase.

Gestaffelte Schwellen

Das soll nun geändert werden: Erst ab Investitionen von 100.000 Euro müssen Gründer ein Informationsblatt vorlegen, ab 1,5 Millionen Euro besteht eine Prospektpflicht light (Anm.: die Details dazu sind noch nicht bekannt), ab fünf Millionen dann eine volle Prospektpflicht. Die Junge Wirtschaft hat ihre Forderungen somit durchgesetzt.

Auch der Anlegerschutz soll verbessert werden: Geht es nach dem neuen Gesetz, kann ein Crowd-Investor maximal 5000 Euro pro Projekt und pro Jahr investieren. Verfügt er über ein durchschnittliches Monatseinkommen von mehr als 2500 Euro netto (das er selbst bekanntgibt), kann aber das Zweifache dieses Bezugs investiert werden.

Für Crowd-Investoren ist auch ein Rücktrittsrecht vorgesehen. Crowdfunding-Plattformen sollen künftig eine Konzession benötigen.

Fix ist aber noch nix: Der Gesetzesentwurf wird erst erstellt. (KURIER/nt)

Einen ausführlichen Artikel zum Thema lesen Sie im KURIER Business, das am Donnerstag erscheint.

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