Weg frei für die Digitalsteuer: Was bringt sie wirklich?

Weg frei für die Digitalsteuer: Was bringt sie wirklich?
Noch unter Österreichs EU-Vorsitz soll ein Vorschlag vorliegen, der US-Riesen wie Google und Co. zur Kasse bittet.

Die Kleinen werden ausgesackelt, die Großen kommen ungeschoren davon: So empfinden es nicht nur Herr und Frau Österreicher, wenn sie Steuern zahlen sollen. Auch bei Unternehmen gibt es eine Schieflage – traditionelle Firmen zahlen brav, während sich die weltweit tätigen Internet-Riesen die Steuerlast kleinrechnen. Die EU-weit geplante Digitalsteuer soll dem entgegenwirken.

Worum geht es bei der Digitalsteuer eigentlich?

Während traditionelle Unternehmen auf einen effektiven Steuersatz von 23 Prozent kommen, beträgt dieser in der Digitalwirtschaft laut EU-Kommission nur 9,5 Prozent. Um die Ungerechtigkeit auszugleichen sollen Facebook, Google, Amazon und Co. drei Prozent des Umsatzes abführen, den sie in der EU mit Onlinewerbung und digitalen Marktplätzen erzielen.

Wer wäre betroffen?

Erfasst würden Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Gesamtumsatz und 50 Mio. Euro Umsatz in der EU. Kleine Start-ups hätten somit nichts zu befürchten. Der Vorwurf, dass es sich um eine Anti-USA-Steuer handelt, ist nicht ganz unangebracht: Ungefähr die Hälfte entfiele auf Technologie-Konzerne mit Hauptsitz in den Vereinigten Staaten.

Was würde es bringen?

Die EU-Kommission erhofft sich 5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen pro Jahr. Das Ifo-Institut hat einen Betrag von 3,9 Mrd. Euro errechnet. Für Österreich gehen die Ökonomen von 69 bis 95 Mio. Euro aus – je nachdem, ob die Digitalsteuer mit anderen Firmensteuern verrechnet würde. Klingt viel, ist aber weniger, als die uralte Werbeabgabe ausmacht, die traditionelle Medienbetriebe bzw. ihre Werbekunden zahlen (110 Mio. Euro).

Weg frei für die Digitalsteuer: Was bringt sie wirklich?

Finanzminister Hartwig Löger steht noch ein Verhandlungsmarathon bevor

Was macht Finanzminister Hartwig Löger so zuversichtlich, dass es nun doch eine Einigung geben wird?

Bisher hatte Frankreich auf eine rasche Lösung gepocht, während Deutschland lieber auf eine OECD-weite Regelung warten wollte. Die Deutschen hatten obendrein Sorge, dass ein US-Konter ihre Automobilindustrie treffen würde. Nach Telefonaten mit seinen beiden Amtskollegen sieht Löger – der in der Vermittlerrolle ist, weil Österreich bis Jahresende den Ratsvorsitz inne hat – einen Kompromiss in Reichweite. Die entscheidende Sitzung ist im Dezember. Löger ist optimistisch, dass bereits der EU-Finanzministerrat am Dienstag (6. November) den Durchbruch bringt.

Was bedeutet dieser Kompromiss konkret?

Der Verkauf von Nutzerdaten soll von der Steuer ausgenommen werden, betroffen wären nur Umsätze mit Online-Werbung ( Google, Facebook) oder digitalen Marktplätzen (Amazon). Ein automatisches Auslaufen der Steuer, unabhängig davon, ob die OECD etwas zustande bringt oder nicht, soll den Skeptikern die Zustimmung erleichtern (im Fachjargon „Sunset-Clause“).

Wer sind die Befürworter?

Für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ist die Digitalsteuer ein Vorzeigeprojekt, er will unbedingt einen Durchbruch. Einige Länder sind allein vorgeprescht: Ungarn und Italien heben eigene Digitalsteuern ein, Großbritannien hat nach dem EU-Austritt eine solche angekündigt. Österreich hat laut über eine Eigeninitiative nachgedacht, falls die EU-Bemühungen nichts fruchten. Die Kommission fürchtet, ein solcher „Fleckerlteppich“ würde dem Binnenmarkt schaden. In Asien gibt es ähnliche Vorstöße in Indien und Malaysia.

Wer sind die Skeptiker?

Neben den deutschen Bedenken sind auch Länder wie Irland oder Niederlande skeptisch, die mit günstigen Steuerregeln Technologie-Konzerne aus den USA angelockt haben. Skeptisch sehen den Vorstoß auch skandinavische Länder – sie befürchten, dass die europäische Digitalbranche Schaden nimmt.

Wie sinnvoll ist diese Art der Digitalsteuer?

Sie ist eine Übergangslösung, weil der große Wurf, das Steuersystem für die digitale Ära neu aufzustellen, keine Mehrheit findet. Für Kritik sorgt der Bruch im Steuersystem: Bisher werden Unternehmenssteuern ausschließlich am Gewinn bemessen. Weil Digitalfirmen diesen aber leicht in Niedrigsteuerländer verschieben können, setzt die geplante EU-Steuer am Umsatz an. Der ist obendrein einfacher zu ermitteln.

Wie wird der EU-Plan in den USA aufgenommen?

Als Affront. In seltener Einigkeit geißelten republikanische und demokratische Abgeordnete das Vorhaben als „diskriminierend“ für US-Firmen und als „Handelshemmnis“. Die Steuer werde die Gespräche über Handelserleichterungen erschweren. Zudem gebe es ohnehin schon eine umsatzbezogene Abgabe: die Mehrwertsteuer.

Ist der Vorschlag rechtlich wasserdicht?

Kritiker warnten vor einer internationalen Doppelbesteuerung. Die österreichische Ratspräsidentschaft sieht die Bedenken durch ein Arbeitspapier deutscher und heimischer Uni-Professoren ausgeräumt. Diese kämen zum Schluss, dass sich die Ansprüche nicht überschneiden, weil die Digitalsteuer – wie andere Umsatzsteuern – am Ort der Leistungserbringung erhoben werde. Somit sei nur ein einziger Staat ermächtigt, sie einzuheben.

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