Dyson wirbelt ordentlich Staub auf
Der britische Staubsauger-Hersteller Dyson fühlt sich durch die geltende Prüfrichtlinie für das EU-Energielabel diskriminiert und hat geklagt: Staubsauger würden nur mit leerem Beutel getestet, der Stromverbrauch steige jedoch mit höherem Füllstand des Beutels stark an. Daher sei die Effizienzklasse "A" für diese Geräte nicht gerechtfertigt und der Verbraucher werde getäuscht.
Diesen Vorwurf erhebt Dyson auch gegen den Konkurrenten BSH und hat eine Einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung beantragt. Bei zwei Geräten der Marken Siemens und Bosch werbe BSH mit der hohen Effizienzklasse "AAAA". Die angegebene Leistung von 750 Watt steige bei fast vollem Staubbeutel nahezu um das Doppelte an. BSH wies die Anschuldigungen strikt zurück, stützte sich auf geltende EU-Vorgaben und hat in Großbritannien selbst Klage eingereicht.
Erste Rückschläge
Das zuständige Landgericht Berlin wies am Dienstag den Eilantrag wegen irreführender Werbung ab, die Sache sei nicht dringlich. Auch das EU-Gericht in Luxemburg hat in erster Instanz die Klage von Dyson abgewiesen: Das von der EU-Kommission gewählte Testverfahren mit leeren Beuteln sei rechtens. Es gebe keine Tests mit vollen Beuteln, die "zuverlässig, genau und reproduzierbar sind". Wie der Streit ausgehen wird, ist derzeit unklar.
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