Duchatczek klagt OeNB auf Pensionszahlung

Duchatczek klagt OeNB auf Pensionszahlung
Der Streit zwischen der OeNB und dem entlassenen Vize-Gouverneur wird nun vor Gericht ausgetragen.

Das Match zwischen den Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und dem entlassenen Vize-Gouverneur Wolfgang Duchatczek wird jetzt vor Gericht ausgetragen. „Wir werden seine Pensionsansprüche einklagen“, bestätigt sein Anwalt Herwig Hauser dem KURIER.

Am 18. Juni war der OeNB-Direktor suspendiert worden, nachdem gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der Untreue bzw. Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit Aufträgen der Banknoten-Tochter OeBS erhoben wurde. Ein Woche später habe Duchatczek, so sein Anwalt, „sein Recht auf Pensionierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Anspruch genommen, keinesfalls habe er aber das Dienstverhältnis mit der OeNB vorzeitig beendet“. Der Generalrat der Nationalbank sieht das anders. Er spricht Duchatczek den Abfertigungs- und Pensionsanspruch ab, weil er am 25. Juni alle Funktionen niedergelegt und „unberechtigt“ aus der OeNB ausgetreten sei. Schlussendlich wurde der Vize-Gouverneur entlassen.

Am vergangenen Mittwoch hat sich der Wiener Betriebsrat der OeNB gegen die Entlassung des Nationalbankers ausgesprochen. „Das Gremium hat beschlossen, der Auflösung des Dienstverhältnisses zu widersprechen“, heißt es in einem Schreiben, das dem KURIER vorliegt. „Damit wird Herrn Duchatczek die Möglichkeit eingeräumt, selbst die Anfechtung (der Entlassung) bei Gericht durchzuführen.“

„Ein Widerspruch ist die rechtliche Voraussetzung, dass mein Mandant die Entlassung vor Gericht bekämpfen kann“, sagt Hauser. Für den Anwalt gilt es nun zu klären, ob die Pensionierung Duchatczeks mit 25. Juni erfolgte. Denn dann geht die spätere Entlassung ins Leere. Ist die Pensionierung aber erst mit Jahresende wirksam, wird man gegen den Rauswurf vorgehen. Indes fürchtet die OeNB die gerichtliche Auseinandersetzung nicht. OeNB-Sprecher Christian Gutlederer: „Wir fühlen uns mit unserer Rechtsansicht sehr sicher.“

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