Drei Schuldsprüche im Bier-Insiderprozess
Die zweite Auflage des Insider-Prozesses gegen 11 Bierbarone bzw. deren Familienmitglieder endete am Freitag nach nur fünf Verhandlungstagen überraschend schnell. Mit teilweise überraschenden Urteilen: Acht der elf Angeklagten wurden freigesprochen. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, Ende 2002 und Anfang 2003 Insider-Informationen rund um den Verkauf der BBAG/Brau-Union-Gruppe an den Bierriesen Heineken genutzt zu haben, um mit Aktiendeals Gewinne zu erzielen.
Gewinnabschöpfung
Wegen Insiderhandels verurteilt wurden Nikolaus Kretz, Sohn des früheren Brau-Union-Vorstandes Fritz Kretz. Er muss 54.000 Euro Strafe zahlen, der Gewinn aus dem Aktiendeal in Höhe von 85.000 Euro wird abgeschöpft. Eine Geldstrafe von 36.000 Euro fasste Wilhelm Mathes, ehemaliger Aufsichtsrat der früheren Konzernholding BBAG aus, sein Gewinn von 114.000 Euro wird ebenfalls eingezogen. Und der ehemalige Aufsichtsrat der operativen Brau Union, Christian Atzwanger, muss 18.000 Euro Strafe und 65.100 Euro Insider-Gewinn abliefern. Endgültig sind die Schuldsprüche nicht, in allen drei Fällen hat die Verteidigung Einspruch angemeldet.
Gegen den Freispruch der Mitglieder des seinerzeit größten Bier-Clans Beurle wiederum legten postwendend Staatsanwalt Bernhard Löw und die Finanzmarktaufsicht FMA Berufung ein. Christian Beurle, langjähriger Chef der Brau-Gruppe sowie seine Söhne Ludwig und Stephan hätten, begründete Richter Olschak den Freispruch, auch ohne Verkaufsverhandlungen Aktien der Braugruppe gekauft. Um damit den Vorsprung vor dem zweitgrößten Brau-Clan – der Familie Kretz – zu halten. Die Beurles hätten, so Olschak, die Aktien auch ohne Insiderinformationen gekauft.
Freigesprochen wurden auch Ex-Konzern-Chef Karl Büche, seine Ehefrau Ulrike und deren Schwiegertochter Astrid. Ulrike und Astrid Büche hatten mit Aktiendeals zusammen 1,1 Millionen Euro Gewinn erzielt, aber laut Urteil nicht vom Insider-Wissen Karl Büches profitiert.
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