Digitalsteuer: 96 Millionen Euro Steuereinnahmen von Onlinewerbern

Digitalsteuer: 96 Millionen Euro Steuereinnahmen von Onlinewerbern
Für 2023 werden 120 Millionen Euro prognostiziert", heißt es in einer Aussendung des BMF.

Die digitale Wirtschaft war in den vergangenen Jahren und ist weiterhin eine der großen Herausforderungen für die Steuerpolitik, so das FInanzministerium. Grund dafür sei, dass Digitalkonzerne ihre Umsätze und Gewinne auch an Orten erzielen, an denen sie keine Niederlassung oder Betriebsstätte haben, so dass die Besteuerung schwierig ist und Wettbewerbsverzerrungen entstehen.

"Die OECD und die EU arbeiten daher seit längerem an der Umsetzung von Lösungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Während Werbeeinschaltungen wie Inserate, Werbespots und Plakate in klassischen Medien in Österreich der Werbeabgabe in Höhe von fünf Prozent unterliegen, ist Werbung im Internet bzw. in digitaler Form wie etwa Bannerwerbung oder Suchmaschinenwerbung von der Werbeabgabe ausgenommen. Um schon jetzt für mehr Steuergerechtigkeit zwischen allen Werbeleistern zu sorgen, erhebt Österreich als Übergangslösung bis zu einem globalen Konsens seit 1. Jänner 2020 eine Digitalsteuer auf Onlinewerbeleistungen. Im ersten Jahr wurden 43 Millionen Euro eingenommen, 2021 waren es 80 Millionen Euro, 2022
insgesamt 96 Millionen. Für 2023 werden 120 Millionen Euro prognostiziert", heißt es in einer Aussendung des BMF.

„Die Bundesregierung hat mit der Digitalsteuer 2020 als eines der ersten Länder einen nationalen Schritt für mehr Fairness gesetzt und diese Entscheidung war richtig. Denn das derzeit noch vorherrschende internationale Steuersystem trägt aktuellen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der digitalen Wirtschaft nicht ausreichend Rechnung. Es stellt auf physische Präsenz ab, während Unternehmen mit neuen digitalen Businessmodellen vielfach hohe Wertschöpfung auf einem Markt erzielen", sagt Finanzminister Magnus Brunner. "Es ist daher eine Frage der Gerechtigkeit, dass Digital‐Giganten auch dort, wo sie gute Geschäfte machen, Steuern zahlen. Österreich war zudem maßgeblich in die Verhandlungen zur internationalen Digitalsteuer involviert
und wir werden auch Treiber für eine rasche Umsetzung der weiteren international notwendigen Vorarbeiten sein.“

Und weiter heißt es: "Steuerschuldner sind Unternehmen, die Onlinewerbeleistungen gegen Entgelt erbringen und innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen weltweiten Umsatz von zumindest 750 Millionen  Euro und im Inland einen Umsatz von zumindest 25 Millionen Euro aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen erzielen. Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer ist das Entgelt, das ein Onlinewerbeleister von einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber erhält. Die Steuer beträgt fünf Prozent der Bemessungsgrundlage. Als Onlinewerbeleistung gelten Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und beim Finanzamt für Großbetriebe anzumelden."

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