Digitale Gründung: Außer Spesen bisher wenig gewesen

Digitale Gründung: Außer Spesen bisher wenig gewesen
Neos kritisieren hohe Ausgaben für Unternehmensserviceportal und verschleppte Reformen in Sachen Digitalisierung

Wer sich selbstständig machen möchte, sollte dies rasch, unbürokratisch und billig erledigen können. So lautet ein zentrales Versprechen der Regierung, um die Gründerdynamik anzukurbeln. Diese ist im Vorjahr etwas eingeschlafen. Mit 34.685 Firmengründungen gab es einen leichten Rückgang von 2,3 Prozent im Vergleich zum Jahr davor (siehe Grafik). Einen zusätzlichen Schub sollte eigentlich die Möglichkeit der digitalen Gründung  über das Unternehmensservice-Portal (USP) bringen.

Mit knapp 3.000 Neuregistrierungen wurden im Vorjahr weniger als zehn Prozent aller Gründungen digital durchgeführt, geht aus einer Anfragebeantwortung der Neos an Finanzminister Magnus Brunner hervor. Davon waren 2.000 Einzelunternehmen und 1.000 GmbH. Die Kosten für den Betrieb des USP betrugen im Vorjahr 3,47 Mio. Euro.

Digitale Gründung: Außer Spesen bisher wenig gewesen

Grund für die geringe Nutzung ist für Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker die nach wie vor vorhandene Bürokratie. Außerdem sei die Online-Gründung einer GmbH nur für eine Person möglich, nicht jedoch, wenn mehrere Personen beteiligt sind.

„Für die Fische“

Für die Weiterentwicklung des Serviceportals wurden laut Anfragebeantwortung im Vorjahr weitere 3,57 Mio. Euro ausgegeben. „Worin genau die Weiterentwicklung liegen soll, wenn das Gründen heute noch genauso langwierig und kompliziert ist wie eh und je, beantwortet uns der Finanzminister leider nicht“, sagt Loacker zum KURIER.

Gerald Loacker

Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker

Die 3 Millionen Euro Steuergeld jedes Jahr seien „für die Fische“. Die Neos fordern, dass wie in Neuseeland alle Unternehmensformen im One-Stop-Shop an nur einem einzigen Tag gegründet werden können. In Österreich dauere eine Gründung im Schnitt nach wie vor 20 Tage.

Schon seit Dezember 2021 in der Schublade liegt der Gesetzesentwurf für die lange versprochene flexible Gesellschaftsrechtsform für Start-ups, bekannt als „FlexKapG“ und „FlexCo“. Justiz- und Wirtschaftsministerium konnten sich bisher nicht auf einen Kompromiss einigen. Als wahrscheinlich gilt, dass jetzt nur Teile des Vorhabens, etwa Erleichterungen bei der Mitarbeiterbeteiligung, umgesetzt werden.

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