Dieselskandal: VW erringt Teilerfolg in den USA

Dieselskandal: VW erringt Teilerfolg in den USA
US-Richter verwirft Teil der Anklage der Börsenaufsicht SEC gegen VW. Klage gegen Ex-Chef Winterkorn weiter aufrecht.

Im Dieselskandal gibt es aus der Sicht des deutschen Autobauers Volkswagen erfreuliche Nachrichten aus den USA. Ein US-Gericht verwarf einen Teil einer milliardenschweren Betrugsklage der US-Börsenaufsicht SEC gegen VW. Die SEC hatte VW vorgeworfen, US-Investoren im Zusammenhang mit der Diesel-Manipulation betrogen zu haben, in dem der Konzern bestimmte Risiken verschwiegen habe.

Übrig blieb nach der Entscheidung des Bezirksrichters Charles Breyer in San Francisco unter anderem die Forderung nach gewissen Entschädigungszahlungen. Dem Antrag von Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn, die SEC-Klage gegen ihn abzuschmettern, folgte der Richter nicht.

Anleihen nur an Großanleger

VW begrüßte die Entscheidung des Gerichts, die Klagen in Bezug auf fast fünf Milliarden Euro an verbrieften Anleihen abzuweisen und den Umfang der verbleibenden Rechtsstreitigkeiten einzugrenzen. Die Wertpapiere seien nur an erfahrene Großanleger verkauft worden. Die Investoren hätten alle Zins- und Kapitalzahlungen vollständig und pünktlich erhalten. "Im weiteren Verlauf dieses Falles wollen wir zeigen, dass die Behauptungen der SEC unbegründet sind." VW werde belegen, dass ein Anspruch auf Entschädigung nicht bestehe. Die SEC reagierte nicht auf eine Aufforderung zur Stellungnahme. Ein Anwalt von Winterkorn lehnte einen Kommentar ab.

Vorwurf: Anlegerbetrug

Die US-Börsenaufsicht hatte März 2019 Volkswagen und Winterkorn beschuldigt, Anleger in den USA betrogen zu haben. VW habe von April 2014 bis Mai 2015 Unternehmensanleihen und verbriefte Wertpapiere in Höhe von mehr als 13 Milliarden Dollar (aktuell rund 11 Mrd. Euro) ausgegeben, als Top-Manager bereits von den Abgasmanipulationen gewusst hätten. Der Konzern habe "die Hunderte von Millionen Dollar" nie zurückgezahlt, die er bei den Wertpapiergeschäften auf betrügerische Weise eingenommen habe. Schon damals hatte VW die Klage zurückgewiesen.

In seiner Begründung zur Abweisung der Klage zu den verbrieften Anleihen (Asset-Backed Securities) erklärte Richter Breyer, dass diese Frage bereits 2017 mit dem Vergleich mit dem US-Justizministerium geregelt worden sei. Er wies auch den Vorwurf zurück, VW habe die Anleihegläubiger in seinen Bilanzen getäuscht und das Risiko von Rückrufaktionen in Kauf genommen. Dagegen habe die SEC ausreichend argumentiert, dass Winterkorn wusste, dass Volkswagen falsche Angaben machte.

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